Beschlussvorlage - 2009/0017-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 - Rat und Verwaltung
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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27.10.2009
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Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Auf der Grundlage der Entscheidungen über die
Ausschüsse, deren Zusammensetzung und Befugnisse findet die Besetzung der
Ausschüsse statt.
Die Besetzung erfolgt durch Abstimmung über die
vorliegenden Wahlvorschläge in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), sofern sich die Ratsmitglieder nicht
auf einen einheitlichen Wahlvorschlag je Ausschuss einigen und über diesen
einstimmig beschließen.
Beim Abstimmungsverfahren nach Hare-Niemeyer werden
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen
Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen verteilt.
Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn
ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Sachkundige Bürger mit Stimmrecht nach § 58 Abs. 3 GO
NRW sind mit den Ratsmitgliedern in
einem Wahlgang zu wählen. Sachkundige Einwohner nach § 58 Abs. 4 GO NRW können
mit den Ratsmitgliedern und den sachkundigen Bürgern gemeinsam in einem
Wahlgang oder getrennt von ihnen gewählt werden.
Auf die beratenden Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Satz 7
GO NRW, zur Wahrung des Minderheitenschutzes, findet das Verfahren nach § 50
Abs. 3 GO NRW keine Anwendung; sie erhalten eine Sitzzuteilung kraft Gesetzes
und werden vom Rat der Stadt per Wahlbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW
bestellt.
Ein Ratsmitglied hat das Recht, mindestens einem der
Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören.
Sofern der Rat der Stadt vom dem Recht Gebrauch
macht, stellvertretende Ausschussmitglieder zu bestellen, hat er die
Reihenfolge festzulegen. Eine mögliche Regelung findet sich bereits in der zur
Zeit geltenden Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf.
Die Wahlvorschläge zur Besetzung des
Jugendhilfeausschusses mit Vertretern aus dem Bereich der freien
Jugendhilfe etc. (§ 71 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VIII) liegt als Anlage 1 und
als Anlage 2 eine Zusammenstellung von Wahlvorschlägen der Fachbehörden
etc. (§ 71 Abs. 5 SGB VIII) bei.
In der Anlage 3 sind die Wahlvorschläge der
Kirchen und Lehrerschaft zur Besetzung des Schulausschusses für die
beratenden Mitglieder nach § 85 Abs. 2 Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) zusammengefasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33 kB
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