Beschlussvorlage - 2009/0017-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt besetzt die von ihm gebildeten Ausschüsse wie folgt:

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Grundlage der Entscheidungen über die Ausschüsse, deren Zusammensetzung und Befugnisse findet die Besetzung der Ausschüsse statt.

 

Die Besetzung erfolgt durch Abstimmung über die vorliegenden Wahlvorschläge in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag je Ausschuss einigen und über diesen einstimmig beschließen.

 

Beim Abstimmungsverfahren nach Hare-Niemeyer werden die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen verteilt. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Sachkundige Bürger mit Stimmrecht nach § 58 Abs. 3 GO NRW sind mit den  Ratsmitgliedern in einem Wahlgang zu wählen. Sachkundige Einwohner nach § 58 Abs. 4 GO NRW können mit den Ratsmitgliedern und den sachkundigen Bürgern gemeinsam in einem Wahlgang oder getrennt von ihnen gewählt werden.

 

Auf die beratenden Mitglieder nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW, zur Wahrung des Minderheitenschutzes, findet das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW keine Anwendung; sie erhalten eine Sitzzuteilung kraft Gesetzes und werden vom Rat der Stadt per Wahlbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW bestellt.

 

Ein Ratsmitglied hat das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören.

 

Sofern der Rat der Stadt vom dem Recht Gebrauch macht, stellvertretende Ausschussmitglieder zu bestellen, hat er die Reihenfolge festzulegen. Eine mögliche Regelung findet sich bereits in der zur Zeit geltenden Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf.

 

Die Wahlvorschläge zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses mit Vertretern aus dem Bereich der freien Jugendhilfe etc. (§ 71 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VIII) liegt als Anlage 1 und als Anlage 2 eine Zusammenstellung von Wahlvorschlägen der Fachbehörden etc. (§ 71 Abs. 5 SGB VIII) bei.

 

In der Anlage 3 sind die Wahlvorschläge der Kirchen und Lehrerschaft zur Besetzung des Schulausschusses für die beratenden Mitglieder nach § 85 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) zusammengefasst.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen, ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen