Beschlussvorlage - 2010/0275-ETD

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss fasst einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2010 und die Finanzplanung für

die Jahre 2009  bis 2013  für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Rat der Stadt hat zum 01.01.04 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche

 

- Abfallwirtschaft,

- Straßenreinigung,

- Winterdienst,

- Abwasserentsorgung und

- Städtische Dienste

 

die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne

Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung -GO- NRW gebildet.

 

Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische

Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

 

Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung

beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.

  

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2010  und der Finanzplanung für die Jahre 2009  bis

2013  für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die

Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem für das Finanzwesen zuständigen Bediensteten  zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.

 

Der Wirtschaftsplan 2010  enthält im Erfolgsplan eine nach vier Betriebszweigen

getrennte Planung (Anlage  5/1   ).

 

Dies sind im einzelnen:

 

Betriebszweig Abwasser

Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen

Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst

Betriebszweig Abfallentsorgung

 

Die Stellenübersicht sieht eine Ausweitung der Stellen für den Bereich Abwasser um 2 Ingenieurstellen vor. Für den Bereich Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Unterhaltung der Park- und Gartenanlagen erhöht sich die Anzahl der Stellen um insgesamt 10 Stellen.

 

Im Rahmen der Beschlussfassung vom  01.12.2009 des Betriebsausschusses zum neuen Betriebskonzept für den Eigenbetrieb Techn. Dienste wurde die Abhebung der Stellen bereits beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2009 um 344.900 € auf insgesamt 2.598.000 €  im Wirtschaftsjahr 2010.

 

Die gebührenfinanzierten Personalaufwendungen werden sich auf nunmehr insgesamt 1.192.680 € für das Wirtschaftsjahr 2010 belaufen (Steigerung im Wirtschaftsjahr 2010 um 158.180 €). Gebührenanpassungen werden für die Ausweitung der Personalstellen nicht erforderlich.

 

Dem Gesamtaufwand von 18.222.106  € stehen Gesamterträge in gleicher Höhe

gegenüber.

 

Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2010  hat sowohl bei den Einzahlungen als

auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von  5.396.000  €.                               

Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:

 

Auszahlungen für den Erwerb von

Grundstücken und Gebäuden                                                              0 €                            

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen                                      3.280.000 €    

 

Auszahlungen für den Erwerb von

beweglichem Anlagevermögen                                              166.000 €  

                             

                                            insgesamt somit:                                   __________

                                                                                                            3.446.000  

                                                                                                            ==========                              

Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt  2.287.000 €          im Wirtschaftsjahr 2010  erforderlich.

 

Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2011 bis 2013  beinhaltet ein Investitions-

volumen von insgesamt 13.850.000  €.

       

Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelblätter des Vermögensplans

auf den Seiten         bis ____   verwiesen.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2010 zur rechtzeitigen

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 €

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- Entfällt  -

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.02.2010 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - geändert beschlossen

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22.04.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen