Beschlussvorlage - 2009/0180-1.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt

 

1.         beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010 (Anlage    /1) und

 

2.         stellt die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2010 zur Ausführung von § 18 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Leistungsentgelt - beim entsprechenden „Produkt 01-04-06 Allgemeine Personalwirtschaft“ in Höhe von rund 106.420 € bereit.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Stellenplan (§ 8 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen - Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) als Pflichtanlage zum Haushaltsplan (§ 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW, § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GemHVO NRW) ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

Der Entwurf des Stellenplanes 2010 sieht insgesamt 366,7 Stellen vor. Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage    /2) verwiesen.

Die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten liegen noch nicht vor, sie werden alsbald nachgeschickt.

Das Entgelt nach § 18 TVöD ist ein leistungsorientiertes Entgelt, das neben dem Arbeitsentgelt bereitzustellen ist. Die Summe der vorzuhaltenden Mittel beträgt 1 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD VkA fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der städtische Haushalt wird im Haushaltsjahr 2010 im Rahmen der Ausführungen des Stellenplanes mit Personalaufwendungen in Höhe von voraussichtlich rund 19,3 Mio. € belastet.

 

Für das Haushaltsjahr 2010 ist zur Ausführung von § 18 TVöD eine Ausgabe-ermächtigung in Höhe von voraussichtlich rund 106.420 € erforderlich.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.12.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - vertagt

Erweitern

22.04.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen