Beschlussvorlage - 2009/0180-1.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Stellenplanes 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.2 - Personal
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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17.12.2009
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22.04.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
1. beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010 (Anlage /1) und
2. stellt die erforderlichen Haushaltsmittel für das
Haushaltsjahr 2010 zur Ausführung von § 18 des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst (TVöD) - Leistungsentgelt - beim entsprechenden
„Produkt 01-04-06 Allgemeine Personalwirtschaft“ in Höhe von rund
106.420 € bereit.
Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
● Der
Stellenplan (§ 8 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande
Nordrhein-Westfalen - Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) als
Pflichtanlage zum Haushaltsplan (§ 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen - GO NRW, § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GemHVO NRW) ist als
bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen
Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat
insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.
Der
Entwurf des Stellenplanes 2010 sieht insgesamt 366,7 Stellen vor. Im Einzelnen
wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten
(Anlage /2) verwiesen.
Die
Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten liegen
noch nicht vor, sie werden alsbald nachgeschickt.
● Das Entgelt nach § 18 TVöD ist ein
leistungsorientiertes Entgelt, das neben dem Arbeitsentgelt bereitzustellen
ist. Die Summe der vorzuhaltenden Mittel beträgt 1 v. H. der ständigen
Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD VkA
fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
● Der städtische Haushalt wird im Haushaltsjahr
2010 im Rahmen der Ausführungen des Stellenplanes mit Personalaufwendungen in
Höhe von voraussichtlich rund 19,3 Mio. € belastet.
● Für das Haushaltsjahr 2010 ist zur Ausführung
von § 18 TVöD eine Ausgabe-ermächtigung in Höhe von voraussichtlich rund
106.420 € erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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