Beschlussvorlage - 2010/0274-ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebes Techn. Dienste der Stadt Alsdorf - Beratung und Beschlussfassung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Buttgereit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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22.04.2010
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Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Im Rahmen der Änderung
der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) durch Gesetz vom 16.
November 2004 wurde in § 5 Absatz 5 EigVO NW die Zuständigkeit für die
Entlastung der Betriebsleitung neu geregelt und seit 2005 auf den
Betriebsausschuss übertragen.
Nach
§ 21 (Jahresabschluss) der EigVO NW ist am Schluss eines jeden
Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz (§ 22
EigVO NW), der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 23 EigVO NW) und dem Anhang (§ 24
EigVO NW) besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die
Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die
Bewertungsvorschriften sowie die Vorschriften über den Anhang für den
Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des
Handelsgesetzbuchs finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO NW
nichts anderes ergibt.
Daneben
ist gemäß § 25 EigVO NW gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht
entsprechend den Vorschriften des § 289 des Handelsgesetzbuches aufzustellen.
Gemäß
§ 26 Abs. 1 EigVO NW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den
Lagebericht aufzustellen und nach erfolgter Prüfung gemäß § 106 GO NW dem
Betriebsausschuss vorzulegen.
Entsprechend
der Neuerung in § 4 Buchstabe c) EigVO NW entscheidet der Rat der Gemeinde seit
dem Wirtschaftsjahr 2005 auch über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Der
Jahresabschluss 2008 wurde durch die BET - Dr. Neumann und Partner,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen geprüft und trägt den
Bestätigungsvermerk vom 26. November
2009.
Bestandteile
der dem Betriebsausschuss mit der heutigen Sitzungsvorlage vorgelegten
Dokumente sind
a) der Jahresabschluss 2008 des Eigenbetrieb
Technische Dienste der Stadt Alsdorf
- Bilanz
zum 31.Dezember 2008 (Anlage 1),
- Gewinn-
und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 (Anlage 2),
- Anhang
zum 31.Dezember 2008 (Anlage 3),
b)
Lagebericht 2008 zum 31. Dezember 2008 der Betriebsleitung (Anlage 4)
c)
der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der
BET - Dr.
Neumann und Partner,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen (Anlage 5)
Gemäß § 4 Buchstabe c) EigVO NW
entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die
Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes und die
Entlastung des Betriebsausschusses.
Nach § 106 GO NW Abs. 2 obliegt die Jahresabschlussprüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne (GPA NRW)
bedient sich zur Durchführung der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Prüfungsgesellschaft.
Die Gemeinde kann einen
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Das
Gemeindeprüfungsamt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen.
Der Betriebsausschuss beschloss am 18.
November 2008, die BET - Dr. Neumann und Partner,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes 2008 zu beauftragen.
Mit Verfügung vom 05.01.2009 stimmte die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW dem Beschluss des Betriebsausschusses bzw. dem
entsprechenden Antrag, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BET - Dr. Neumann
und Partner zu beauftragen, den Jahresabschluss 2008 und den Lagebericht der
Betriebsleitung zu prüfen, zu.
Die Zustimmung wurde mit folgenden
Maßgaben erteilt:
-
"Der Entwurf des
Prüfungsberichtes, einschließlich des geprüften Lageberichtes, ist mir
unmittelbar durch den Wirtschaftsprüfer nach Abschluss der Prüfung in einfacher
Ausfertigung mit seinem Vorschlag im Hinblick auf die Durchführung einer
Schlussbesprechung vorzulegen".
- “Dem Prüfbericht sind die Erläuterungen
zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
beizufügen”.
-
"Ich behalte mir vor, eine
Schlussbesprechung mit Ihnen und dem Wirtschaftsprüfer durchzuführen".
Gemäß § 26 Absatz 1 EigVO NW hat die
Betriebsleitung den Jahresabschluss und Lagebericht aufzustellen und dem
Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen, der sie mit dem Beratungsergebnis an
den Rat der Gemeinde zur Feststellung weiterleitet.
Der Rat hat den Jahresabschluss und den
Lagebericht festzustellen. Des weiteren beschließt er über die Verwendung eines
Jahresgewinns oder der Behandlung eines Jahresverlustes, sowie die Entlastung
des Betriebsausschusses.
Der Jahresabschluss ist öffentlich
bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Zu den im Beschlussvorschlag enthaltenen
Beschlusspunkten wird auf den Prüfbericht der BET - Dr. Neumann und Partner
verwiesen.
Darstellung der
Rechtslage:
Grundlagen
für die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. für den Lagebericht der
Betriebsleitung sind die §§ 21 und 26 Abs. 1 EigVO NRW. Grundlage für die
Prüfung der Jahresrechnung ist § 106 GO NW.
Gemäß
Beschluss des Betriebsausschusses erhielt die BET- Dr. Neumann und Partner,
Aachen, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetrieb
Technische Dienste der Stadt Alsdorf.
Rechtsgrundlagen
der Prüfung waren
1. die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 3. Mai 2005,
2. die
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004,
3. die
Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei
Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09. März 1981 bzw. dem
Handelsgesetzbuch (HGB) vom 10. Mai 1987.
Ferner
hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Prüfung die im Fachgutachten
1/1988 des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie
die Prüfungsstandards (PS) des IDW beachtet.
Die
Prüfung hat sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die
wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2
des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HgrG) zu erstrecken.
Danach
sind insbesondere darzustellen:
1. die
Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und
Rentabilität der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung,
2. verlustbringende Geschäfte und die Ursachen
der Verluste, wenn diese für die
Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren,
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Die
Gewinn- und Verlustrechnung 2008 des Eigenbetriebs Technische Dienste schließt
mit einem Jahresüberschuss von 327.317,72 € ab.
Der
Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 327.317,72 € soll in Abstimmung mit der
Betriebsleitung auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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91,9 kB
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