Beschlussvorlage - 2010/0274-ETD

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Im Rahmen der Änderung der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) durch Gesetz vom 16. November 2004 wurde in § 5 Absatz 5 EigVO NW die Zuständigkeit für die Entlastung der Betriebsleitung neu geregelt und seit 2005 auf den Betriebsausschuss übertragen.

                                                                                                           

Nach § 21 (Jahresabschluss) der EigVO NW ist am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz (§ 22 EigVO NW), der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 23 EigVO NW) und dem Anhang (§ 24 EigVO NW) besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften sowie die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO NW nichts anderes ergibt.

Daneben ist gemäß § 25 EigVO NW gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht entsprechend den Vorschriften des § 289 des Handelsgesetzbuches aufzustellen.

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO NW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und nach erfolgter Prüfung gemäß § 106 GO NW dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Entsprechend der Neuerung in § 4 Buchstabe c) EigVO NW entscheidet der Rat der Gemeinde seit dem Wirtschaftsjahr 2005 auch über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Der Jahresabschluss 2008 wurde durch die BET - Dr. Neumann und Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen geprüft und trägt den Bestätigungsvermerk vom  26. November 2009.

 

Bestandteile der dem Betriebsausschuss mit der heutigen Sitzungsvorlage vorgelegten Dokumente sind

 

a)     der Jahresabschluss 2008 des Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf

-  Bilanz zum 31.Dezember 2008 (Anlage 1),

- Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 (Anlage 2),

- Anhang zum 31.Dezember 2008 (Anlage 3),

b)  Lagebericht 2008 zum 31. Dezember 2008 der Betriebsleitung (Anlage 4)

c)  der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der BET - Dr.

     Neumann und Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen (Anlage 5)          

 

Gemäß § 4 Buchstabe c) EigVO NW entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

 

 

 

Nach § 106 GO NW  Abs. 2 obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne (GPA NRW) bedient sich zur Durchführung der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft.

 

Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Das Gemeindeprüfungsamt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen.

 

Der Betriebsausschuss beschloss am 18. November 2008, die BET - Dr. Neumann und Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2008 zu beauftragen.

 

Mit Verfügung vom 05.01.2009 stimmte die Gemeindeprüfungsanstalt NRW dem Beschluss des Betriebsausschusses bzw. dem entsprechenden Antrag, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BET - Dr. Neumann und Partner zu beauftragen, den Jahresabschluss 2008 und den Lagebericht der Betriebsleitung zu prüfen, zu.

                                               

Die Zustimmung wurde mit folgenden Maßgaben erteilt:

 

-     "Der Entwurf des Prüfungsberichtes, einschließlich des geprüften Lageberichtes, ist mir unmittelbar durch den Wirtschaftsprüfer nach Abschluss der Prüfung in einfacher Ausfertigung mit seinem Vorschlag im Hinblick auf die Durchführung einer Schlussbesprechung vorzulegen".

 

        -  “Dem Prüfbericht sind die Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beizufügen”.          

 

 -    "Ich behalte mir vor, eine Schlussbesprechung mit Ihnen und dem Wirtschaftsprüfer durchzuführen".

 

Gemäß § 26 Absatz 1 EigVO NW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und Lagebericht aufzustellen und dem Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen, der sie mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Gemeinde zur Feststellung weiterleitet.

 

Der Rat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht festzustellen. Des weiteren beschließt er über die Verwendung eines Jahresgewinns oder der Behandlung eines Jahresverlustes, sowie die Entlastung des Betriebsausschusses.

                                 

Der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

Zu den im Beschlussvorschlag enthaltenen Beschlusspunkten wird auf den Prüfbericht der BET - Dr. Neumann und Partner verwiesen.

 

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. für den Lagebericht der Betriebsleitung sind die §§ 21 und 26 Abs. 1 EigVO NRW. Grundlage für die Prüfung der Jahresrechnung ist § 106 GO NW.

 

Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses erhielt die BET- Dr. Neumann und Partner, Aachen, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf.                                                           

 

Rechtsgrundlagen der Prüfung waren

 

1.         die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2005,                                                                       

 

2.         die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2004,        

 

3.         die Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09. März 1981 bzw. dem Handelsgesetzbuch (HGB) vom 10. Mai 1987.

 

Ferner hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Prüfung die im Fachgutachten 1/1988 des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie die Prüfungsstandards (PS) des IDW beachtet.

 

Die Prüfung hat sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HgrG) zu erstrecken.

 

Danach sind insbesondere darzustellen:

 

 

 

1.         die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung,

 

2.         verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese für die

Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren,

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2008 des Eigenbetriebs Technische Dienste schließt mit einem Jahresüberschuss von 327.317,72 € ab.

 

Der Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 327.317,72 € soll in Abstimmung mit der Betriebsleitung auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- entfällt - 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.02.2010 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

Erweitern

22.04.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen