Beschlussvorlage - 2010/0317-6.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,

 

die 7. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf vom 21.12.1989 zu beschließen und sie zum 01. Juli 2010 in Kraft zu setzen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf  ist letztmalig zum 01.01.2004 geändert worden.

Bei der kürzlich durchgeführten überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wurde angeregt, vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung die Hundesteuersätze in der Stadt Alsdorf anzuheben.

 

In dem Abschlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom Dezember 2009 spricht diese die eindeutige Empfehlung aus, als eine Maßnahme zur Ertragsverbesserung die Hundesteuersätze auf die Maximalwerte der von ihr geprüften Kommunen anzuheben.

Diese betragen für den ersten Hund  100,00 €, für zwei gehaltene Hunde 120,00 € je Hund und für drei gehaltene Hunde 132,00 € je Hund.

Zu den Höchstsätzen bei der Kampfhundesteuer werden im Prüfbericht keine Aussagen gemacht.

 

Bei Anwendung der Maximalsätze würden sich die Hundesteuern in Alsdorf beim ersten Hund um 23,5 % erhöhen.

Unter Anwendung dieser prozentualen Erhöhung würde die Hundesteuer für einen Kampfhund 760,00 € betragen, für zwei oder mehrere Kampfhunde 950,00 €.

 

Als  Anlage 1 ist eine Aufstellung der Hundesteuersätze der der StädteRegion Aachen angehörenden Kommunen beigefügt.

Hieraus ist ersichtlich, dass die Stadt Alsdorf mit den derzeit erhobenen Hundesteuern, bezogen auf die anderen Kommunen in der StädteRegion Aachen, bereits im oberen Drittel angesiedelt ist.

 

Bei Anwendung der Maximalwerte würden entsprechend dem Hundebestand zum 01. Januar 2010 jährlich Mehreinnahmen in Höhe von ca. 76.000 € erzielt werden können (Anteil für 2010 ab 01.07.2010 ca. 38.000 €).

 

Bei der Beschlussfassung sollte nicht unbeachtet bleiben, dass der Durchschnittssteuersatz für den Erst-Hund im Mitgliedsbereich des Städte- und Gemeindebundes NRW bei 60,65 € und die Besteuerung für die als gefährlich eingestuften Hunde bei 453,12 € im Jahr liegt.

 

Die von der Gemeindeprüfungsanstalt angesprochene Hundebestandskontrolle wurde  für den Bereich der Stadt Alsdorf im Jahre 2008 durch das zuständige Fachgebiet 6.1 - Bürgerdienste durchgeführt und  Ende Dezember 2008 abgeschlossen.

Durch diese Maßnahme konnte der Hundebestand von 3.278 um 302 auf 3.580 Hunde (Zuwachs 9,21 %) gesteigert werden.

Dies bedeutet für das Rechnungsjahr 2009 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 20.000 €.

 

Neben der Änderung  des § 2 Abs. 1 (Änderung der Hundesteuersätze) bittet die Verwaltung, § 2 Abs. 4 und § 4 der derzeit gültigen Hundesteuersatzung entsprechend der als Anlage 2 beigefügten 7. Änderungssatzung redaktionell zu ändern.

 

Die Änderung ist u. a. notwendig, da eine Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung nur    für den Erst-Hund gewährt werden soll.

Die bisherige Formulierung ließ dies nicht zweifelsfrei erkennen.

 

Die 7. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf vom 21.12.1989 ist als  Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Bei Anwendung der maximalen Steuersätze könnten im Jahre 2010 bei gleichbleibendem Hundebestand Mehreinnahmen in Höhe von 38.000 € erzielt werden.

Für das Jahr 2011 – ebenfalls bei gleichem Hundebestand – würden die Mehreinnahmen ca. 76.000 € betragen.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.03.2010 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

22.04.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen