Beschlussvorlage - 2010/0317-6.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 - Bürger- und Ordnungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Brenig
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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22.04.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Die Hundesteuersatzung der
Stadt Alsdorf ist letztmalig zum
01.01.2004 geändert worden.
Bei der kürzlich
durchgeführten überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen wurde angeregt, vor dem Hintergrund der notwendigen
Haushaltskonsolidierung die Hundesteuersätze in der Stadt Alsdorf anzuheben.
In dem Abschlussbericht
der Gemeindeprüfungsanstalt vom Dezember 2009 spricht diese die eindeutige
Empfehlung aus, als eine Maßnahme zur Ertragsverbesserung die Hundesteuersätze
auf die Maximalwerte der von ihr geprüften Kommunen anzuheben.
Diese betragen für den
ersten Hund 100,00 €, für zwei
gehaltene Hunde 120,00 € je Hund und für drei gehaltene Hunde 132,00
€ je Hund.
Zu den Höchstsätzen bei
der Kampfhundesteuer werden im Prüfbericht keine Aussagen gemacht.
Bei Anwendung der
Maximalsätze würden sich die Hundesteuern in Alsdorf beim ersten Hund um 23,5 %
erhöhen.
Unter Anwendung dieser
prozentualen Erhöhung würde die Hundesteuer für einen Kampfhund 760,00 €
betragen, für zwei oder mehrere Kampfhunde 950,00 €.
Als Anlage 1 ist eine Aufstellung der
Hundesteuersätze der der StädteRegion Aachen angehörenden Kommunen beigefügt.
Hieraus ist ersichtlich,
dass die Stadt Alsdorf mit den derzeit erhobenen Hundesteuern, bezogen auf die
anderen Kommunen in der StädteRegion Aachen, bereits im oberen Drittel
angesiedelt ist.
Bei Anwendung der
Maximalwerte würden entsprechend dem Hundebestand zum 01. Januar 2010 jährlich
Mehreinnahmen in Höhe von ca. 76.000 € erzielt werden können (Anteil für
2010 ab 01.07.2010 ca. 38.000 €).
Bei der Beschlussfassung
sollte nicht unbeachtet bleiben, dass der Durchschnittssteuersatz für den
Erst-Hund im Mitgliedsbereich des Städte- und Gemeindebundes NRW bei 60,65
€ und die Besteuerung für die als gefährlich eingestuften Hunde bei
453,12 € im Jahr liegt.
Die von der
Gemeindeprüfungsanstalt angesprochene Hundebestandskontrolle wurde für den Bereich der Stadt Alsdorf im Jahre
2008 durch das zuständige Fachgebiet 6.1 - Bürgerdienste durchgeführt und Ende Dezember 2008 abgeschlossen.
Durch diese Maßnahme
konnte der Hundebestand von 3.278 um 302 auf 3.580 Hunde (Zuwachs 9,21 %)
gesteigert werden.
Dies bedeutet für das
Rechnungsjahr 2009 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 20.000 €.
Neben der Änderung des § 2 Abs. 1 (Änderung der Hundesteuersätze)
bittet die Verwaltung, § 2 Abs. 4 und § 4 der derzeit gültigen
Hundesteuersatzung entsprechend der als Anlage 2 beigefügten 7.
Änderungssatzung redaktionell zu ändern.
Die Änderung ist u. a.
notwendig, da eine Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung nur für den Erst-Hund gewährt werden soll.
Die bisherige Formulierung
ließ dies nicht zweifelsfrei erkennen.
Die 7. Änderung der
Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf vom 21.12.1989 ist als Anlage 2 beigefügt.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Bei Anwendung der
maximalen Steuersätze könnten im Jahre 2010 bei gleichbleibendem Hundebestand
Mehreinnahmen in Höhe von 38.000 € erzielt werden.
Für das Jahr 2011 –
ebenfalls bei gleichem Hundebestand – würden die Mehreinnahmen ca. 76.000
€ betragen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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47,7 kB
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