Beschlussvorlage - 2010/0342-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Hauptsatzung des Rates der Stadt vom 28.04.2008 wird in § 6 – Integrationsrat, hier Absatz 1 wie folgt neugefasst:

 

Der Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern; 5 Mitglieder müssen dem Rat der Stadt angehören.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 sah bisher in § 6 Abs. 1 eine Besetzung des Integrationsrates mit insgesamt 12 Mitgliedern, davon 4 Mitglieder des Rates der Stadt Alsdorf, vor.

 

Das Ergebnis der Integrationsratswahl am 07.02.2010 hat zu einer Erhöhung der Zahl der direkt gewählten Migrantenvertreter von bisher 8 auf jetzt 10 geführt.

 

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich gemeinsam mit der LAGA NRW für ein Verhältnis von zwei Dritteln direkt gewählten Migrantenvertreter/innen zu einem Drittel Ratsmitglieder ausgesprochen. Somit ist die Zahl der Ratsmitglieder von 4 auf 5 zu erhöhen.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Den Mitgliedern des Integrationsrates werden Entschädigungen im Rahmen der Entschädigungsverordnung gezahlt (Sitzungsgeld, Fahrtkosten, evtl. Verdienstausfall und Reisekosten)

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Beschlüsse

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22.04.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen