Beschlussvorlage - 2010/0381-3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

 

Die Bezeichnung der Schule gemäß Abs. 6 Abs. 6 Schulgesetz NW wird wie folgt festgelegt:

 

Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Annapark (Primarstufe/Offene Ganztagsschule)

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 erfolgte die Zusammenlegung der beiden ehemaligen Gemeinschaftsgrundschulen Alsdorf-Busch und Alsdorf-Mitte. Für die neu errichtete Gemeinschaftsgrundschule auf dem Annaparkgelände hat die Schulkonferenz den Namen „Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Annapark (Primarstufe/Offene Ganztagsschule)“ beschlossen und dem Schulträger vorgeschlagen, ebenfalls so zu beschließen.

 

Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NW legt der Schulträger die Bezeichnung der Schule fest. Hiernach führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben. Diese bezeichnet im Rahmen der weltanschaulichen Gliederung gemäß § 26 Schulgesetz NW die Gemeinschaftsschule oder Konfessionsschule. Der Name muss sich von den anderen Schulen am gleichen Ort unterscheiden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag der Schule zu folgen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen

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22.04.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen