Beschlussvorlage - 2010/0381-3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Neu errichtete Grundschule auf dem Annagelände hier: Schulname
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Entscheidung
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23.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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22.04.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Mit
Beginn des Schuljahres 2009/2010 erfolgte die Zusammenlegung der beiden
ehemaligen Gemeinschaftsgrundschulen Alsdorf-Busch und Alsdorf-Mitte. Für die
neu errichtete Gemeinschaftsgrundschule auf dem Annaparkgelände hat die
Schulkonferenz den Namen „Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Annapark
(Primarstufe/Offene Ganztagsschule)“ beschlossen und dem Schulträger
vorgeschlagen, ebenfalls so zu beschließen.
Gemäß
§ 6 Abs. 6 Schulgesetz NW legt der Schulträger die Bezeichnung der Schule fest.
Hiernach führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform
und die Schulstufe angibt. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben.
Diese bezeichnet im Rahmen der weltanschaulichen Gliederung gemäß § 26
Schulgesetz NW die Gemeinschaftsschule oder Konfessionsschule. Der Name muss
sich von den anderen Schulen am gleichen Ort unterscheiden.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag der Schule zu folgen.
