Beschlussvorlage - 2010/0388-2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

 

a)         nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung die von        der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe

 

b)         den Bebauungsplan Nr. 288 - Würselener Straße –  als Satzung.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 288 - Würselener Straße - umfaßt den Kreuzungsbereich Würselener Straße, Am Güterbahnhof, Bahnhofplatz, Prämienstraße, Weinstraße und Bahnhofstraße. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) ersichtlich.

 

Der Bebauungsplan Nr. 288 - Würselener Straße – (Anlage 2) überplant Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 143 - Prämienstraße - und Nr. 147 - In der Herberg -, sowie Teile des Bebauungsplanes Nr. 237 - Bahnhofstraße Süd -.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 288 liegenden Flächen werden in den Bebauungsplänen Nr. 143 und Nr. 147 als Verkehrsflächen, bzw. im Bebauungsplan Nr. 237 als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung dargestellt.

 

Durch die Erschließung und Bebauung des ehemaligen Zechengebietes Anna, die Verlagerung des zentralen Omnibusbahnhofes vom Denkmalplatz an die Konrad-Adenauer-Allee und die Reaktivierung der Euregiobahn ist im Bebauungsplangebiet eine neue verkehrliche Situation entstanden.

Die Stadt Alsdorf hat 2003 in Zusammenarbeit mit der LEG einen Workshop durchgeführt, in dem unter anderem auch der ÖPNV-Verknüpfungspunkt Anna von den eingeladenen Bürogemeinschaften untersucht wurde.

Am 11.04.2004 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung den Workshopbeitrag des modifizierten Kreisverkehrs als Grundlage für die weitere Planung. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 288 - Würselener Straße - ist die Schaffung von Baurecht, um den modifizierten Kreisverkehr zu realisieren, der die mögliche Querung der Ringbahn sichern sowie den neuen Bushof an die Bahnhofstraße und den Kreisverkehr in Richtung Konrad - Adenauer-Allee anbinden wird. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 288 wurde am 05.04.2005 vom Ausschuss für Stadtentwicklung gefasst.

 

Am 01.12.2005 wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung die eingebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Entscheidung vorgelegt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Offenlage wurde vom 11.09. - 13.10.2006 durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage wurden vom Landesbetrieb Straßenbau,  der EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH und der ASEAG Bedenken geäußert, da die notwendigen Verwaltungs- und Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen noch nicht vorlagen. Die Vereinbarungen liegen der Verwaltung mittlerweile in, von der Bezirksregierung Köln, genehmigter Form vor. Damit sind die Bedenken aus der Offenlage ausgeräumt, wodurch der Bebauungsplan Nr. 288 als Satzung beschlossen werden kann.

 

Zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht  erstellt. Im Rahmen der Realisierung der Planung sind keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, da die betroffenen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits vollständig versiegelt sind und lediglich umgestaltet bzw. unter Sicherheitsaspekten optimiert werden.

Die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.288 liegen der Vorlage als (Anlage 3) bei.

 

Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden folgenden Anregungen vorgebracht:

 

1.         Enwor, Schreiben vom 20.09.2006 (Anlage 4)

            Enwor weist darauf hin, dass für eine Anschlussleitung mit Wasserzählerschacht eine             Dienstbarkeitsverhandlung mit der EVS geführt werden muss.

 

            Stellungnahme der Verwaltung

            Die Dienstbarkeitsverhandlung zwischen Enwor und EVS ist nicht Bestandteil des             Bebauungsplanverfahrens.

 

            Beschlussvorschlag

            Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur             Kenntnis.

 

 

2.         Kreis Aachen, A 64 - Amt für Straßenbau und Wohnungswesen, Schreiben vom      04.10.2006 (Anlage 5)

            Der Kreis verweist in seinem Schreiben auf seine Stellungnahme vom 22.09.2006            (Anlage 6). In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass mit der Anlage des         Fuß-/Radweges auf der ehemaligen EBV-Bahntrasse zwischen Herzogenrath-    Merkstein und Alsdorf-Mitte sowie der Fortführung über das Annagelände eine       wichtige und attraktive Radroute entstanden ist. Diese wird in Richtung Mariadorf,             Begau und Stolberg weitergeführt. Im Zuge dieser Route biegen Radfahrer von der           Bahnhofstraße in die Weinstraße ab. Diese Radwegeführung sollte optimiert werden.            Der Radweg sollte von der Konrad-Adenauer-Allee über die bestehende Überquerungshilfe auf den linksseitigen Radweg der Weinstraße führen. Der Radweg           müsste für diese Maßnahme auf die erforderliche Breite nach StVO für einen             Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.

            Der Kreis schlägt daher vor, die Planung zugunsten einer direkteren und wenig von          der Fahrbahn abgesetzten Radwegeführung zu überarbeiten.

           

Stellungnahme der Verwaltung

            Die Radwegeführung wurde bereits überarbeitet. Eine Überquerungshilfe der         Bahnhofstraße in Richtung Weinstraße wurde am Kreisverkehr Konrad-Adenauer-    Allee / Bahnhofstraße vorgesehen. Der Radweg wird ebenfalls als Zweiradweg            ausgebaut.

 

            Beschlussvorschlage

            Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur             Kenntnis.

 

 

3.         EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH, Schreiben vom 05.10.2006

            (Anlage 7)

EVS unterstützt die Stellungnahme des Aachener Verkehrsbundes GmbH vom 18.06.2005  (Anlage 8). Nach den erneut vorgelegten Unterlagen, aus denen planerisch keine Änderungen gegenüber dem Bebauungsplan aus 2005 ersichtlich             sind, äußert EVS erhebliche Bedenken. Dem Bebauungsplan kann erst zugestimmt             werden, wenn über ein Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG die Veränderung eisenbahnrechtlich genehmigt ist. Dazu gehören im Wesentlichen die             sicherungstechnischen       

Einrichtungen, die erforderlich sind, damit bei der    Wiederinbetriebnahme der Ringbahn ein sicheres Befahren und Räumen des    Bahnüberganges gewährleistet wird. EVS bittet daher darum, das Verfahren erst nach einer einvernehmlichen Planung weiterzuführen, wobei darüber hinaus ebenfalls entsprechende abgeschlossene Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen erforderlich werden.

 

            Stellungnahme der Verwaltung

            Mit dem Schreiben vom 19.10.2009 (Anlage 9) genehmigt die Bezirksregierung Köln        gemäß § 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in der Fassung des    Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG) vom 27.12.1993 i.V.m. § 74 Abs. 6             Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die „Änderung des Bahnübergangs             Bahnhofstraße in Alsdorf“. Grundlage der Genehmigung ist der Antrag der EVS            vom 08.07.2009.

            Mit Schreiben vom 27.10.2009 (Anlage 10) genehmigt die Bezirksregierung Köln gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 und 3 des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und          Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG)die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung     zwischen der EVS, Euregio Verkehrschienennetz    GmbH und der Stadt Alsdorf.            Damit sind alle geäußerten Bedenken der EVS aus dem      Schreiben vom 05.10.2006             ausgeräumt.

                                   

            Beschlussvorschlag

            Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung       zustimmend zur Kenntnis.

 

 

4.         Landschaftsverband Rheinland LVR, Schreiben vom 10.10.2006 (Anlage 11)

            Der LVR weist in seinem Schreiben darauf hin, dass im Bebauungsplan ein Hinweis         auf die §§ 15 (Entdeckung von Bodendenkmälern) und 16 (Verhalten bei Entdeckung      von Bodendenkmälern) aufzunehmen ist.           

 

            Stellungnahme der Verwaltung

            Der Hinweis auf die §§ 15 und 16 DSchG NW wurde in den Bebauungsplan          aufgenommen.

 

            Beschlussvorschlag

            Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung       zustimmend zur Kenntnis.

 

 

5.         ASEAG, Schreiben vom 10.10.2006 (Anlage 12)

            Die ASEAG weist darauf hin, dass, die Bordsteinführung und die vorgesehene       Mittelinsel im Bereich der Einfahrt zum ZOB Annapark dem Schleppkurvenverlauf für             Standardgelenkbusse angepasst werden muss, um künftig mit Linienbussen von der Bahnhofstraße nach rechts in den neuen ZOB Annapark abbiegen zu können.  

 

            Stellungnahme der Verwaltung

            Die Anregungen der ASEAG wurden bereits in die Planungen des modifizierten     Kreisverkehrs aufgenommen.

 

            Beschlussvorschlag

            Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung       zustimmend zur Kenntnis.

 

 

6.         Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 11.10.1006 (Anlage 13)

a) Der Landesbetrieb Straßenbau weist darauf hin, dass für die Planung zwischen Stadt und dem Landesbetrieb vor Baubeginn eine Verwaltungsvereinbarung nach dem Straßen- und Wegenetz NRW abzuschließen ist. Sollten nach Fertigstellung Änderungen notwendig werden, sind diese ebenfalls von der Stadt zu tragen.

b) Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist im Ast der L47 / Prämienstraße eine bauliche Mittelinsel erforderlich, wodurch sich der Fahrbahnrand nach Norden verschiebt, die  Festsetzung des Bebauungsplanes als “öffentliche Straßenverkehrsfläche” aber unverändert bleibt.

c) Rechtzeitig vor Baubeginn sind der Markierungs- und Beschilderungsplan sowie die     Programme der Schrankenerschließung mit der Niederlassung Aachen abzustimmen.

 

            Stellungnahme der Verwaltung

zu a) Im Rahmen des Planverfahrens wurde ein entsprechender    Verwaltungsvereinbarungsentwurf zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der   Stadt Alsdorf erarbeitet. Jedoch ist diese Vereinbarung sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahren. Demnach kann der Bebauungsplan Nr. 288 unabhängig            von der Verwaltungsvereinbarung zur Rechtskraft gebracht werden.   

zu b) Das Bebauungsplanverfahren ist nicht betroffen, da die Festsetzung “Öffentliche             Straßenverkehrsfläche” und “Bahnanlagen” nicht verändert wird.

zu c) Die Abstimmung der Markierungs- und Beschilderungsplanung sowie der Programme der Schrankenerschließung ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und wird unabhängig vom Bebauungsplanverfahren erfolgen.

 

            Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

7.         AVV GmbH, Schreiben vom 12.10.2006 (Anlage 14)

a) Der AVV hält seine im Schreiben vom 18.06.2005 (Anlage 15) geäußerten Bedenken   aufrecht. Der AVV stimmt dem Bebauungsplan zu, wenn die verkehrstechnischen      und betriebstechnischen Abläufe gesichert und nachgewiesen sind. Zudem müssen             die finanziellen Folgewirkungen des Bebauungsplanes vollumfänglich durch den        Veranlasser getragen werden. Alle erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen sind         im Vorfeld abzuschließen, des Weiteren sind alle genehmigungsrechtlichen    Bedenken der Bahnaufsicht und der Bezirksregierung Köln auszuräumen. Durch die       veränderte verkehrliche und sicherheitstechnische Situation werden zusätzliche     Maßnahmen an räumungsgefährdenden Punkten, und Übergängen erforderlich.

b) Des Weiteren kann der AVV in Abstimmung mit dem EVS dem vorliegenden     Bebauungsplan erst zustimmen, wenn über ein Planfeststellungsverfahren nach § 18    AEG die Veränderung im Bereich des Bahnüberganges eisenbahnrechtlich             genehmigt ist. Der AVV bittet darum, dass erst auf Basis einer abgestimmten             Planung und einer entsprechend abgeschlossenen Eisenbahnkreuzungsvereinbarung      das Bebauungsplanverfahren weitergeführt wird.

 

 

            Stellungnahme der Verwaltung

zu a) Die vorgetragenen verkehrstechnischen Bedenken sind nach abschließender          Abstimmung  mit der Landeseisenbahnverwaltung (Bahnaufsicht) ausgeräumt und   die Planung eingegangen.

zu b) Mit dem Schreiben vom 19.10.2009 (Anlage 9) genehmigt die Bezirksregierung Köln gemäß § 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in der Fassung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG) vom 27.12.1993 i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die „Änderung des Bahnübergangs Bahnhofstraße in Alsdorf“. Grundlage der Genehmigung ist der Antrag der EVS vom 08.07.2009.

            Des Weiteren genehmigt die Bezirksregierung Köln gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3          des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG) in ihrem Schreiben vom 27.10.2009 (Anlage 10)          die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zwischen der EVS, Euregio             Verkehrschienennetz GmbH und der Stadt Alsdorf.

            Damit sind alle geäußerten Bedenken der EVS aus dem Schreiben vom 05.10.2006         ausgeräumt.

 

            Beschlussvorschlag

            Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung       zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 288 - Würselener Straße - wird auf der Grundlage         des Baugesetzbuches - BauGB  in der Fassung vom 27.07.1997 (BGBl. I S.2141) durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Stadt Alsdorf hat als Erschließungsträger Fördermittel beantrag. Für die Gebäude an der Bahnhofstraße kann unter Umständen ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen entstehen. 

In der von der Bezirksregierung genehmigten Kreuzungsvereinbarung ist der Umfang der Kosten angegeben.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich Straßen und ein Stück des Bahnhofsplatzes. Die Fläche ist nahezu vollständig versiegelt. Durch den Bau des modifizierten Kreisverkehres entsteht keine Mehrversiegelung. Die Umweltverträglichkeit wird im Umweltbericht dargestellt, der Teil der Begründung zu diesem Bebauungsplan ist.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.03.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen

Erweitern

22.04.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen