Beschlussvorlage - 2010/0388-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 288 - Würselener Straße - a)Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung b)Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 288 - Würselener Straße -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Berichterstattung:
- Herr Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
25.03.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
22.04.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden
Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt
a) nach Prüfung
der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung die von der Verwaltung dazu vorgelegten
Beschlussentwürfe
b) den
Bebauungsplan Nr. 288 - Würselener Straße – als Satzung.
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 288 - Würselener
Straße - umfaßt den Kreuzungsbereich Würselener Straße, Am Güterbahnhof,
Bahnhofplatz, Prämienstraße, Weinstraße und Bahnhofstraße. Die genaue
Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) ersichtlich.
Der Bebauungsplan Nr. 288 - Würselener Straße – (Anlage
2) überplant Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 143 -
Prämienstraße - und Nr. 147 - In der Herberg -, sowie Teile des Bebauungsplanes
Nr. 237 - Bahnhofstraße Süd -.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 288 liegenden
Flächen werden in den Bebauungsplänen Nr. 143 und Nr. 147 als Verkehrsflächen,
bzw. im Bebauungsplan Nr. 237 als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
dargestellt.
Durch die Erschließung und Bebauung des ehemaligen
Zechengebietes Anna, die Verlagerung des zentralen Omnibusbahnhofes vom
Denkmalplatz an die Konrad-Adenauer-Allee und die Reaktivierung der Euregiobahn
ist im Bebauungsplangebiet eine neue verkehrliche Situation entstanden.
Die Stadt Alsdorf hat 2003 in Zusammenarbeit mit der LEG
einen Workshop durchgeführt, in dem unter anderem auch der
ÖPNV-Verknüpfungspunkt Anna von den eingeladenen Bürogemeinschaften untersucht
wurde.
Am 11.04.2004 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung
den Workshopbeitrag des modifizierten Kreisverkehrs als Grundlage für die weitere
Planung. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 288 - Würselener Straße - ist die
Schaffung von Baurecht, um den modifizierten Kreisverkehr zu realisieren, der
die mögliche Querung der Ringbahn sichern sowie den neuen Bushof an die
Bahnhofstraße und den Kreisverkehr in Richtung Konrad - Adenauer-Allee anbinden
wird. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 288 wurde am 05.04.2005
vom Ausschuss für Stadtentwicklung gefasst.
Am 01.12.2005 wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung die
eingebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur
Entscheidung vorgelegt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Offenlage
wurde vom 11.09. - 13.10.2006 durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage wurden vom
Landesbetrieb Straßenbau, der EVS Euregio
Verkehrsschienennetz GmbH und der ASEAG Bedenken geäußert, da die notwendigen
Verwaltungs- und Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen noch nicht vorlagen. Die
Vereinbarungen liegen der Verwaltung mittlerweile in, von der Bezirksregierung
Köln, genehmigter Form vor. Damit sind die Bedenken aus der Offenlage
ausgeräumt, wodurch der Bebauungsplan Nr. 288 als Satzung beschlossen werden
kann.
Zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht erstellt. Im Rahmen der Realisierung der
Planung sind keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, da
die betroffenen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits
vollständig versiegelt sind und lediglich umgestaltet bzw. unter
Sicherheitsaspekten optimiert werden.
Die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan
Nr.288 liegen der Vorlage als (Anlage 3) bei.
Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen
aus der öffentlichen Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden folgenden
Anregungen vorgebracht:
1. Enwor,
Schreiben vom 20.09.2006 (Anlage 4)
Enwor weist
darauf hin, dass für eine Anschlussleitung mit Wasserzählerschacht eine Dienstbarkeitsverhandlung mit der
EVS geführt werden muss.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die
Dienstbarkeitsverhandlung zwischen Enwor und EVS ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Kreis
Aachen, A 64 - Amt für Straßenbau und Wohnungswesen, Schreiben vom 04.10.2006 (Anlage 5)
Der Kreis
verweist in seinem Schreiben auf seine Stellungnahme vom 22.09.2006 (Anlage 6). In diesem
Schreiben wird darauf hingewiesen, dass mit der Anlage des Fuß-/Radweges auf der ehemaligen
EBV-Bahntrasse zwischen Herzogenrath- Merkstein
und Alsdorf-Mitte sowie der Fortführung über das Annagelände eine wichtige und attraktive Radroute
entstanden ist. Diese wird in Richtung Mariadorf, Begau und Stolberg weitergeführt. Im Zuge dieser Route
biegen Radfahrer von der Bahnhofstraße
in die Weinstraße ab. Diese Radwegeführung sollte optimiert werden. Der Radweg sollte von der
Konrad-Adenauer-Allee über die bestehende Überquerungshilfe
auf den linksseitigen Radweg der Weinstraße führen. Der Radweg müsste für diese Maßnahme auf die
erforderliche Breite nach StVO für einen Zweirichtungsradweg
ausgebaut werden.
Der Kreis
schlägt daher vor, die Planung zugunsten einer direkteren und wenig von der Fahrbahn abgesetzten Radwegeführung
zu überarbeiten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die
Radwegeführung wurde bereits überarbeitet. Eine Überquerungshilfe der Bahnhofstraße in Richtung Weinstraße
wurde am Kreisverkehr Konrad-Adenauer- Allee
/ Bahnhofstraße vorgesehen. Der Radweg wird ebenfalls als Zweiradweg ausgebaut.
Beschlussvorschlage
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
3. EVS Euregio
Verkehrsschienennetz GmbH, Schreiben vom 05.10.2006
(Anlage 7)
EVS unterstützt die Stellungnahme
des Aachener Verkehrsbundes GmbH vom 18.06.2005
(Anlage 8). Nach den erneut vorgelegten Unterlagen, aus denen
planerisch keine Änderungen gegenüber dem Bebauungsplan aus 2005 ersichtlich sind, äußert EVS erhebliche
Bedenken. Dem Bebauungsplan kann erst zugestimmt werden, wenn über ein Planfeststellungsverfahren nach §
18 AEG die Veränderung eisenbahnrechtlich genehmigt ist. Dazu gehören im
Wesentlichen die sicherungstechnischen
Einrichtungen, die
erforderlich sind, damit bei der Wiederinbetriebnahme
der Ringbahn ein sicheres Befahren und Räumen des Bahnüberganges gewährleistet wird. EVS bittet daher darum, das
Verfahren erst nach einer einvernehmlichen Planung weiterzuführen, wobei
darüber hinaus ebenfalls entsprechende abgeschlossene
Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen erforderlich werden.
Stellungnahme
der Verwaltung
Mit dem
Schreiben vom 19.10.2009 (Anlage 9) genehmigt die Bezirksregierung Köln gemäß § 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz
(AEG) in der Fassung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes
(ENeuOG) vom 27.12.1993 i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) die „Änderung des Bahnübergangs Bahnhofstraße in Alsdorf“. Grundlage der
Genehmigung ist der Antrag der EVS vom
08.07.2009.
Mit
Schreiben vom 27.10.2009 (Anlage 10) genehmigt die Bezirksregierung Köln
gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 und 3 des Gesetzes
über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen
(Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG)die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zwischen der EVS, Euregio
Verkehrschienennetz GmbH und der Stadt
Alsdorf. Damit sind alle geäußerten
Bedenken der EVS aus dem Schreiben
vom 05.10.2006 ausgeräumt.
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
4. Landschaftsverband
Rheinland LVR, Schreiben vom 10.10.2006 (Anlage 11)
Der LVR
weist in seinem Schreiben darauf hin, dass im Bebauungsplan ein Hinweis auf die §§ 15 (Entdeckung von
Bodendenkmälern) und 16 (Verhalten bei Entdeckung von Bodendenkmälern) aufzunehmen ist.
Stellungnahme
der Verwaltung
Der Hinweis
auf die §§ 15 und 16 DSchG NW wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
5. ASEAG,
Schreiben vom 10.10.2006 (Anlage 12)
Die ASEAG
weist darauf hin, dass, die Bordsteinführung und die vorgesehene Mittelinsel im Bereich der Einfahrt zum
ZOB Annapark dem Schleppkurvenverlauf für Standardgelenkbusse
angepasst werden muss, um künftig mit Linienbussen von der Bahnhofstraße nach rechts in den neuen ZOB
Annapark abbiegen zu können.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die
Anregungen der ASEAG wurden bereits in die Planungen des modifizierten Kreisverkehrs aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
6. Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Schreiben vom 11.10.1006 (Anlage 13)
a) Der Landesbetrieb Straßenbau
weist darauf hin, dass für die Planung zwischen Stadt und dem Landesbetrieb vor
Baubeginn eine Verwaltungsvereinbarung nach dem Straßen- und Wegenetz NRW
abzuschließen ist. Sollten nach Fertigstellung Änderungen notwendig werden,
sind diese ebenfalls von der Stadt zu tragen.
b) Aus Gründen der
Verkehrssicherheit ist im Ast der L47 / Prämienstraße eine bauliche Mittelinsel
erforderlich, wodurch sich der Fahrbahnrand nach Norden verschiebt, die Festsetzung des Bebauungsplanes als
“öffentliche Straßenverkehrsfläche” aber unverändert bleibt.
c) Rechtzeitig vor Baubeginn sind
der Markierungs- und Beschilderungsplan sowie die Programme der Schrankenerschließung mit der Niederlassung Aachen
abzustimmen.
Stellungnahme
der Verwaltung
zu a) Im Rahmen des Planverfahrens
wurde ein entsprechender Verwaltungsvereinbarungsentwurf
zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und der Stadt
Alsdorf erarbeitet. Jedoch ist diese Vereinbarung sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahren. Demnach kann der
Bebauungsplan Nr. 288 unabhängig von
der Verwaltungsvereinbarung zur Rechtskraft gebracht werden.
zu b) Das Bebauungsplanverfahren ist
nicht betroffen, da die Festsetzung “Öffentliche Straßenverkehrsfläche” und
“Bahnanlagen” nicht verändert wird.
zu c) Die Abstimmung der
Markierungs- und Beschilderungsplanung sowie der Programme der
Schrankenerschließung ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und wird
unabhängig vom Bebauungsplanverfahren erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
7. AVV GmbH,
Schreiben vom 12.10.2006 (Anlage 14)
a) Der AVV hält seine im Schreiben
vom 18.06.2005 (Anlage 15) geäußerten Bedenken aufrecht. Der AVV stimmt dem Bebauungsplan zu, wenn die
verkehrstechnischen und
betriebstechnischen Abläufe gesichert und nachgewiesen sind. Zudem müssen die finanziellen Folgewirkungen des
Bebauungsplanes vollumfänglich durch den Veranlasser
getragen werden. Alle erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen sind im Vorfeld abzuschließen, des Weiteren
sind alle genehmigungsrechtlichen Bedenken der Bahnaufsicht und der
Bezirksregierung Köln auszuräumen. Durch die veränderte
verkehrliche und sicherheitstechnische Situation werden zusätzliche Maßnahmen an räumungsgefährdenden Punkten,
und Übergängen erforderlich.
b) Des Weiteren kann der AVV in
Abstimmung mit dem EVS dem vorliegenden Bebauungsplan
erst zustimmen, wenn über ein Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG die Veränderung im Bereich des
Bahnüberganges eisenbahnrechtlich genehmigt
ist. Der AVV bittet darum, dass erst auf Basis einer abgestimmten Planung
und einer entsprechend abgeschlossenen Eisenbahnkreuzungsvereinbarung das Bebauungsplanverfahren weitergeführt
wird.
Stellungnahme
der Verwaltung
zu a) Die vorgetragenen verkehrstechnischen
Bedenken sind nach abschließender Abstimmung mit der Landeseisenbahnverwaltung
(Bahnaufsicht) ausgeräumt und die
Planung eingegangen.
zu b) Mit dem Schreiben vom
19.10.2009 (Anlage 9) genehmigt die Bezirksregierung Köln gemäß § 18 b
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in der Fassung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes
(ENeuOG) vom 27.12.1993 i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
die „Änderung des Bahnübergangs Bahnhofstraße in Alsdorf“.
Grundlage der Genehmigung ist der Antrag der EVS vom 08.07.2009.
Des
Weiteren genehmigt die Bezirksregierung Köln gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Gesetzes über Kreuzungen von
Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz
EKrG) in ihrem Schreiben vom 27.10.2009 (Anlage 10) die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung
zwischen der EVS, Euregio Verkehrschienennetz
GmbH und der Stadt Alsdorf.
Damit sind
alle geäußerten Bedenken der EVS aus dem Schreiben vom 05.10.2006 ausgeräumt.
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Darstellung der
Rechtslage:
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 288 - Würselener Straße -
wird auf der Grundlage des
Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung
vom 27.07.1997 (BGBl. I S.2141) durchgeführt, in der zuletzt geänderten
Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Die Stadt Alsdorf hat als Erschließungsträger Fördermittel
beantrag. Für die Gebäude an der Bahnhofstraße kann unter Umständen ein
Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen entstehen.
In der von der Bezirksregierung genehmigten
Kreuzungsvereinbarung ist der Umfang der Kosten angegeben.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich Straßen und ein
Stück des Bahnhofsplatzes. Die Fläche ist nahezu vollständig versiegelt. Durch
den Bau des modifizierten Kreisverkehres entsteht keine Mehrversiegelung. Die
Umweltverträglichkeit wird im Umweltbericht dargestellt, der Teil der
Begründung zu diesem Bebauungsplan ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
132,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
348,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
478,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
643,5 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
607,3 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
613,6 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
440,1 kB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
648,3 kB
|
|||
14
|
(wie Dokument)
|
701,4 kB
|
|||
15
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
