Beschlussvorlage - 2010/0483-1.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a)     

 

1.      Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass Herr Patrick Pohl mit Datum vom 09.02.2010 auf sein Mandat als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung verzichtet hat und wählt als Ersatz auf Antrag der Fraktion Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Christian Hoffmann, Wichernstr. 2, 52477 Alsdorf, als sachkundigen Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NRW in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

2.      Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der Fraktion Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Stv. Wolfgang Lüsgens zum 1. Stellvertreter des Herrn Christian Hoffmann, und Herrn Stv. Andreas Weber zum 2. Stellvertreter des Herrn Christian Hoffmann in den  Ausschuss für Stadtentwicklung,

 

3.      Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der Fraktion Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Stv. Wolfgang Lüsgens zum 1. Stellvertreter des Herrn Heinz Linkorn, und Herrn Stv. Andreas Weber zum 2. Stellvertreter des Herrn Heinz Linkorn in den  Ausschuss für Gebäudewirtschaft,

 

4.      Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der Fraktion Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Stv. Wolfgang Lüsgens zum 1. Stellvertreter des Herrn Heinz Linkorn, und Herrn Stv. Andreas Weber zum 2. Stellvertreter des Herrn Heinz Linkorn in den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste,

 

5.      Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der Fraktion Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Stv. Andreas Weber zum 1. Stellvertreter des Herrn Christian Hoffmann und Herrn Stv. Wolfgang Lüsgens zum 2. Stellvertreter des Herrn Christian Hoffmann in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur,

 

6.      Der Rat der Stadt wählt als Ersatz für Herrn Rennert auf Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Alsdorf-Burg 1927 Herrn Franz-Josef Gehrke, Weimarer Straße 3, 52477 Alsdorf, zum Stellvertreter des Herrn Klaus Zimmermann in den Beirat des Rates der Stadt Alsdorf für Menschen mit Behinderungen.

 

b)      Der Rat der Stadt wählt

 

1.      auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn/Frau ..... zum Vertreter des Herrn Stv. Gustl Rinkens in die Gesellschafterversammlung der GSG Stadtentwicklung.

 

2.      auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn/Frau ..... zum Vertreter des Herrn Stv. Karl-Heinz Robert in die Gesellschafterversammlung der GSG Stadtentwicklung.

 

3.      auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn/Frau ..... zum Vertreter des Herrn Franz-Wilhelm Hilgers in die Gesellschafterversammlung der GSG Stadtentwicklung

 

c)      Der Rat der Stadt wählt einstimmig Herrn/Frau Stv. …… zum Mitglied des Integrationsrates.

 

oder

 

Der Rat der Stadt wählt unter Zugrundelegung des Zuteilverfahrens nach Hare-Niemeyer die folgenden Personen zu Mitgliedern des Integrationsrates:

 

                        - Herrn/Frau Stv. .......

                        - Herrn/Frau Stv. ........

                        - Herrn/Frau Stv. ........

                        - Herrn/Frau Stv. ........

                        - Herrn/Frau Stv. ........

 

d)         Der Rat der Stadt wählt als Ersatz für Frau Hildegard Marx auf Antrag der                                               ABU-Fraktion Herrn Stv. Frank Breuer zum Mitglied des Integrationsrates und als Ersatz für Herrn Stv. Frank Breuer auf Antrag der ABU-Fraktion Herrn Stv. Stefan Rohmann zum stellvertretenden Mitglied des Integrationsrates.

 

e)      Der Rat der Stadt wählt einstimmig Herrn/Frau Stv. …… zum Mitglied der Gesellschafterversammlung der IGA.

 

oder

 

Der Rat der Stadt wählt unter Zugrundelegung des Zuteilverfahrens nach Hare-Niemeyer die folgenden Personen zu Mitgliedern der Gesellschafterversammlung der IGA:

 

                        - Herrn/Frau Stv. .......

                        - Herrn/Frau Stv. ........

                        - Herrn/Frau Stv. ........

                        - Herrn/Frau Stv. ........

                        - Herrn/Frau Stv. ........

                        - Herrn/Frau Stv. ........

                        - Herrn/Frau Stv. ........

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Zu a) Auf den Antrag der Fraktion Die Republikaner vom 03.03.2010 (Anlage 1), das Schreiben des Herrn Patrick Pohl vom 09.02.2010 (Anlage 2), den Antrag der Fraktion Die Republikaner vom 29.03.2010 (Anlage 3) und das Schreiben der Arbeiterwohlfahrt vom 18.02.2010 (Anlage  4) wird verwiesen.

 

Zu b) In der Sitzung des Rates der Stadt am 24.03.2010 wurde die Gesellschafterversammlung der neugegründeten Gesellschaft GSG Stadtentwicklung besetzt. Seitens der SPD-Fraktion müssen jedoch noch Stellvertreter für die von ihr entsandten Mitglieder der Gesellschafterversammlung benannt werden.

 

Zu c) Das Ergebnis der Integrationsratswahl am 07.02.2010 hat zu einer Erhöhung der Zahl der direkt gewählten Migrantenvertreter von bisher 8 auf jetzt 10 geführt. Der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen und der LAGA NRW folgend, wird dem Rat der Stadt in dieser Sitzung des Rates der Stadt unter dem Punkt „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008“ vorgeschlagen, die Zahl der Ratsmitglieder im Integrationsrat von bisher 4 auf jetzt 5 zu erhöhen. Sollte der Rat der Stadt diesem Vorschlag gefolgt sein, erfolgt die personelle Nachbesetzung durch einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt. Bei nicht einstimmigem Beschluss müsste das Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer für alle Stadtverordneten im Integrationsrat neu eröffnet werden.

Zu d) Auf den Antrag der ABU-Fraktion vom 26.02.2010 (Anlage 5) wird verwiesen.

Zu e) Die Gesellschafterversammlung der IGA GmbH hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrags beschlossen, wonach ein weiteres Mitglied der IGA-Gesellschafterversammlung durch den Rat der Stadt zu wählen ist (Anlage 6). Die personelle Nachbesetzung erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt. Bei nicht einstimmigem Beschluss müsste das Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer zur Besetzung der IGA-Gesellschafterversammlung neu eröffnet werden.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

§ 50 Absatz 3 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW - GO NRW:

 

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.

 

§ 50 Absatz 4 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW - GO NRW:

 

Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen