Beschlussvorlage - 2010/0483-1.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung in der Ausschuss- und Gremienbesetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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22.04.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)
1. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass
Herr Patrick Pohl mit Datum vom 09.02.2010 auf sein Mandat als
stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für
Stadtentwicklung verzichtet hat und wählt als Ersatz auf Antrag der Fraktion
Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Christian Hoffmann, Wichernstr.
2, 52477 Alsdorf, als sachkundigen Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NRW in den Ausschuss
für Stadtentwicklung.
2. Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der
Fraktion Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Stv. Wolfgang Lüsgens
zum 1. Stellvertreter des Herrn Christian Hoffmann, und Herrn Stv. Andreas
Weber zum 2. Stellvertreter des Herrn Christian Hoffmann in den Ausschuss für Stadtentwicklung,
3. Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der
Fraktion Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Stv. Wolfgang Lüsgens
zum 1. Stellvertreter des Herrn Heinz Linkorn, und Herrn Stv. Andreas Weber zum
2. Stellvertreter des Herrn Heinz Linkorn in den Ausschuss für Gebäudewirtschaft,
4. Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der
Fraktion Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Stv. Wolfgang Lüsgens
zum 1. Stellvertreter des Herrn Heinz Linkorn, und Herrn Stv. Andreas Weber zum
2. Stellvertreter des Herrn Heinz Linkorn in den Betriebsausschuss für den
Eigenbetrieb Technische Dienste,
5. Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der
Fraktion Die Republikaner im Rat der Stadt Alsdorf Herrn Stv. Andreas Weber zum
1. Stellvertreter des Herrn Christian Hoffmann und Herrn Stv. Wolfgang Lüsgens
zum 2. Stellvertreter des Herrn Christian Hoffmann in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur,
6. Der Rat der Stadt wählt als Ersatz für
Herrn Rennert auf Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Alsdorf-Burg 1927
Herrn Franz-Josef Gehrke, Weimarer Straße 3, 52477 Alsdorf, zum Stellvertreter
des Herrn Klaus Zimmermann in den Beirat des Rates der Stadt Alsdorf für
Menschen mit Behinderungen.
b) Der Rat der Stadt wählt
1. auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn/Frau
..... zum Vertreter des Herrn Stv. Gustl Rinkens in die
Gesellschafterversammlung der GSG Stadtentwicklung.
2. auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn/Frau
..... zum Vertreter des Herrn Stv. Karl-Heinz Robert in die
Gesellschafterversammlung der GSG Stadtentwicklung.
3. auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn/Frau
..... zum Vertreter des Herrn Franz-Wilhelm Hilgers in die Gesellschafterversammlung
der GSG Stadtentwicklung
c) Der Rat der Stadt wählt einstimmig
Herrn/Frau Stv. …… zum Mitglied des Integrationsrates.
oder
Der Rat der
Stadt wählt unter Zugrundelegung des Zuteilverfahrens nach Hare-Niemeyer die
folgenden Personen zu Mitgliedern des Integrationsrates:
-
Herrn/Frau Stv. .......
-
Herrn/Frau Stv. ........
-
Herrn/Frau Stv. ........
-
Herrn/Frau Stv. ........
-
Herrn/Frau Stv. ........
d) Der Rat der Stadt wählt als Ersatz für Frau Hildegard Marx auf
Antrag der
ABU-Fraktion Herrn Stv. Frank Breuer zum Mitglied des Integrationsrates
und als Ersatz für Herrn Stv. Frank Breuer auf Antrag der ABU-Fraktion Herrn
Stv. Stefan Rohmann zum stellvertretenden Mitglied des Integrationsrates.
e) Der
Rat der Stadt wählt einstimmig Herrn/Frau Stv. …… zum Mitglied der
Gesellschafterversammlung der IGA.
oder
Der Rat der
Stadt wählt unter Zugrundelegung des Zuteilverfahrens nach Hare-Niemeyer die
folgenden Personen zu Mitgliedern der Gesellschafterversammlung der IGA:
-
Herrn/Frau Stv. .......
-
Herrn/Frau Stv. ........
-
Herrn/Frau Stv. ........
-
Herrn/Frau Stv. ........
-
Herrn/Frau Stv. ........
-
Herrn/Frau Stv. ........
- Herrn/Frau Stv.
........
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Zu a) Auf den Antrag der Fraktion Die
Republikaner vom 03.03.2010 (Anlage 1), das Schreiben des Herrn Patrick
Pohl vom 09.02.2010 (Anlage 2), den Antrag der Fraktion Die Republikaner
vom 29.03.2010 (Anlage 3) und das Schreiben der Arbeiterwohlfahrt vom
18.02.2010 (Anlage 4) wird
verwiesen.
Zu b) In der Sitzung des Rates der Stadt
am 24.03.2010 wurde die Gesellschafterversammlung der neugegründeten
Gesellschaft GSG Stadtentwicklung besetzt. Seitens der SPD-Fraktion müssen
jedoch noch Stellvertreter für die von ihr entsandten Mitglieder der
Gesellschafterversammlung benannt werden.
Zu c) Das
Ergebnis der Integrationsratswahl am 07.02.2010 hat zu einer Erhöhung der Zahl
der direkt gewählten Migrantenvertreter von bisher 8 auf jetzt 10 geführt. Der
Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen und der LAGA
NRW folgend, wird dem Rat der Stadt in dieser Sitzung des Rates der Stadt unter
dem Punkt „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom
28.04.2008“ vorgeschlagen, die Zahl der Ratsmitglieder im Integrationsrat
von bisher 4 auf jetzt 5 zu erhöhen. Sollte der Rat der Stadt diesem Vorschlag
gefolgt sein, erfolgt die personelle Nachbesetzung durch einstimmigen Beschluss
des Rates der Stadt. Bei
nicht einstimmigem Beschluss müsste das Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer für
alle Stadtverordneten im Integrationsrat neu eröffnet werden.
Zu d)
Auf den Antrag der ABU-Fraktion vom 26.02.2010 (Anlage 5) wird
verwiesen.
Zu e)
Die Gesellschafterversammlung der IGA GmbH hat eine Änderung des
Gesellschaftsvertrags beschlossen, wonach ein weiteres Mitglied der IGA-Gesellschafterversammlung
durch den Rat der Stadt zu wählen ist (Anlage 6). Die personelle
Nachbesetzung erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Rates der Stadt. Bei
nicht einstimmigem Beschluss müsste das Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer zur
Besetzung der IGA-Gesellschafterversammlung neu eröffnet werden.
Darstellung der
Rechtslage:
§ 50 Absatz 3 letzter Satz der
Gemeindeordnung NRW - GO NRW:
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss
aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher
das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
§ 50 Absatz 4 letzter Satz der
Gemeindeordnung NRW - GO NRW:
Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium
aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den
Nachfolger für die restliche Zeit nach Absatz 2.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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