Beschlussvorlage - 2010/0476-4.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 301 Erweiterung Gewerbegebiet Schaufenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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27.05.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Wirtschaftswege Gemarkung Alsdorf, Flur 39, Flurstück 226 ganz, Flur 40, Flurstück 129 ganz und Flur 40, Flurstück 165 teilweise gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen –StrWG NRW- einzuziehen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die aus der Anlage /1 ersichtlichen Bereiche der städt. Wegegrundstücke Gemarkung Alsdorf, Flur 39, Flurstück 226, groß 818 m² (ganz), Flur 40, Flurstück 129, groß 213 (ganz) und Flur 40, Flurstück 165 mit einer Teilfläche von ca. 12.158 m² sollen gemäß Beschluss des Rates der Stadt an die Fa. Dachser veräußert werden. Diese Grundstücksbereiche sollen zukünftig nicht mehr als Wirtschaftswege genutzt werden.
Das Fachgebiet 2.1 – Bauleitplanung – und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen, Düren, Euskirchen erheben gegen die Einziehung der Flächen keine Bedenken.
Der Bebauungsplan-Nr. 301 – Erweiterung Gewerbegebiet Schaufenberg – sieht auf den heutigen Wegeparzellen „Gewerbliche Bauflächen“ vor.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen –StrWG NRW – ist die Einziehung die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert. Nach § 7 Abs. 2 StrWG NRW soll die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße verfügen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen.
Jede Verkehrsbedeutung hat eine Straße verloren, wenn sie für sämtliche Zwecke entbehrlich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,2 kB
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