Beschlussvorlage - 2010/0518-4.3
Grunddaten
- Betreff:
-
ÖPNV-Fahrplanmaßnahmen ab Dezember 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.3 - Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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27.05.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Eine Aktualisierung des Verkehrsvertrages zwischen der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV) und dem Verkehrsunternehmen Taeter sieht eine Reduzierung der Bus-Kilometerleistungen innerhalb der Stadtgebiete Alsdorf und Herzogenrath vor. Gleichzeitig soll hiermit eine Optimierung des Bussystems in Hinblick auf den im Jahr 2012 geplanten Euregiobahn-Ringschluss Herzogenrath – Alsdorf - Stolberg erreicht werden.
Innerhalb des Stadtgebietes Alsdorf werden von der Fa. Taeter sämtliche Stadtbuslinien sowie die Regionalbuslinie 31 betrieben:
AL1/AL4Annapark - Mariadorf - Blumenrath/Hoengen - Dreieck - Begau/Warden (AL4)
AL2Busch - Annapark - Kellersberg/Ost - Ofden
AL5Ofden - Duffesheide - Annapark
Linie 31Annapark - Alt Ofden - Euchen - Neussen
Die Fa. Taeter hat in Abstimmung mit dem AVV ein Konzept mit der Zielvorgabe der Leistungs- bzw. Kostenreduzierung entwickelt. Danach sollen nachfrageorientierte Reduzierungen im Fahrplan durch Leistungsrücknahmen während des Schwachlastverkehres vorgenommen werden. Betroffen sind die Tagesrandlagen frühmorgens und spät abends sowie die Wochenendverkehre. Insgesamt können hierdurch ca. 71.000 Wagen-km/Jahr reduziert werden (Anlage / ).
Die Umsetzung des Konzeptes ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 vorgesehen. Zeitgleich ist eine Weiterführung der Euregiobahn bis Kellersberg/Ost vorgesehen. Weitreicherende Anpassungen im Busverkehr - auch bei Durchbindung der Euregiobahn bis Stolberg im Jahr 2012 - sind seitens der Fa. Taeter und des AVV nicht geplant.
Details zum Konzept werden durch die Fa. Taeter und den AVV in der Sitzung vorgestellt.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 2 Pkt. 7 Abs. 6a der v.g. Zuständigkeitsordnung befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit Verkehrsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit es sich nicht um Aufgaben im Sinne von § 45 Straßenverkehrsordnung handelt.
Über die Einführung neuer / Änderung bestehender Buslinien entscheidet die Zweckverbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Eine Vorberatung findet im regionalen Beirat des AVV statt.
Nach der Fassung des ‘öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion Aachen und den städteregionangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV bedarf die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Linien innerhalb der Städteregion Aachen des Einvernehmens der einfachen Mehrheit der von diesen Linien bedienten Städte/Gemeinden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Bezüglich der Finanzierung des ÖPNV in der Städteregion Aachen wird durch den “Vertrag zwischen der Städteregion Aachen und seinen städteregionangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkung bei der Entscheidung der Städteregion als Mitglied des ‘Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund ‘ (ZV AVV)” geregelt, dass der Zweckverband AVV eine allgemeine Umlage erhebt. Diese allgemeine Verbandsumlage wird zu 100 % über eine Städteregion-Mehrbelastung auf die Städte/Gemeinden umgelegt. Dies ermöglicht eine verursachergerechte Verteilung der ÖPNV-Kosten.
Die mit den Lösungsvorschlägen verbundenen finanziellen Auswirkungen werden durch den AVV ermittelt und in der Sitzung erläutert.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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