Beschlussvorlage - 2010/0520-2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,

 

a)                 nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe

b)                 beschließt die öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 – Eschweilerstraße -

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Am 25.02.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 ist erforderlich, um die Erweiterung der Wohnstätte „Haus Stephanie“ in der Eschweilerstraße 165-171 (Bauvoranfrage 30.03.2009) zu ermöglichen..

 

Der Flächennutzungsplan stellt für das bestehende Altenheim im Innenbereich Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenheim dar.

 

Jedoch liegt die geplante Erweiterungsfläche im Außenbereich mit der Darstellung naturnahe Grünfläche und Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft(Anlage 1). Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, der für die geplante Erweiterungsfläche ebenfalls „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenheim (Anlage 2) darstellt.

 

Die Begründung (Anlage 3) mit dem dazugehörigen Umweltbericht (Anlage 4) ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der besonderen Sensibilität des Planungsraumes (Regionaler Grünzug) wird seitens der Bezirksregierung eine Ortsbesichtigung durchgeführt, bevor eine Genehmigung gemäß § 34 LPIG NRW erfolgen kann. Falls nach der Ortsbesichtigung noch Gesprächsbedarf besteht, wird die Bezirksregierung mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen. Bevor die die Genehmigung gemäß § 34 LPIG NRW nicht abschließend beantwortet ist, kann die Verwaltung das Verfahren der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 nicht weiterführen.  

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Versammlung wurde am 17.03.2010 durchgeführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden ist im Schreiben vom 01.03.2010 erfolgt

(Anlage 5).

 

A.Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen               Öffentlichkeitsbeteiligung

Niederschrift der Bürgerversammlung am 17.03.2010 (Anlage 6)

 

 

1.Herr G., Eschweilerstraße

Herr G. möchte wissen, wie das weitere Verfahren aussieht und wann mit dem Bau bzw. dem Umbau begonnen werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Herrn G. wird der Ablauf eines Planverfahrens erklärt. Ferner wird ihm mitgeteilt, dass seitens der Verwaltung angestrebt wird, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 am 30.09.2009 vom Rat der Stadt Alsdorf als Satzung beschließen zu lassen. 

 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

2.Herr S., AZ/AN

Herr S. fragt nach, ob er detaillierte Informationen zum Projekt „Erweiterung Altenheim“ erhalten kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Herrn S. wird erklärt, dass die Verwaltung noch keine Angaben zu den Planungen machen kann. Seitens der Verwaltung wird Herr Stüber an den anwesenden Eigentümer sowie den anwesenden Architekten verwiesen.

 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

B.Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen               Behördenbeteiligung

 

 

1.Bund für Umwelt und Naturschutz, Schreiben vom 10.03.2010 (Anlage 7)

Der BUND bittet darum folgende Anregungen bei der Realisierung des Bauvorhabens zu berücksichtigen:

-                      Der Teil zwischen bestehendem Weiher / Tümpel und der Eschweilerstraße ist auf Grund seines Bewuchses ökologisch wertvoll. Der Verlust dieser Fläche ist in geeigneter Form zu kompensieren.

-                      Auch der Weiher / Tümpel hat eine gewisse ökologische Funktion, weswegen hier ebenfalls ein adäquater Ausgleich gefordert wird

-                      Eine Naturzerstörung zum Zwecke der Anlage zusätzlicher Parkplätze wird abgelehnt

 

Stellungnahme der Verwaltung

Sowohl die Fläche zwischen dem Weiher / Tümpel und der Eschweilerstraße als auch der Weiher / Tümpel selbst, werden von der geplanten Erweiterung nicht tangiert. Daher bleibt dieser Lebensraum in seiner ökologischen Funktion erhalten.

Da auf Grund der architektonischen Struktur des Altenheimes die Erweiterung nur in Richtung des bestehenden Parkplatzes erfolgen kann, sind ein Wegfall der bestehenden Parkplätze, sowie die Schaffung von Ersatzparkplätzen, unumgänglich. Der Verlust der Wiesenfläche wird allerdings ausgeglichen. Die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargelegt. 

 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

2.ENWOR, Energie und Wasser vor Ort, Schreiben vom 12.03.2010 (Anlage 8)

ENWOR überreicht mit ihrem Schreiben vom 12.03.2010 einen Bestandsplan der Trinkwasserleitungen und bittet diese Leitungen bei der Planung zu berücksichtigen und zu beachten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 ist lediglich die vorbereitende Bauleitplanung, mit der das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig werden soll. Ausführungsplanungen sind nicht Gegenstand der 20. Änderung des FNP 2004. Der Erschließungsträger wird sich im Rahmen der Ausbauplanung gesondert mit den Versorgungsträgern absprechen.

 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

3.Städteregion Aachen, A 70 Umweltamt, Schreiben vom 01.04.2010 (Anlage 9)

Das A 70 Umweltamt der Städteregion Aachen weist darauf hin, dass die Aussagen im Umweltbericht über Immissionskonflikte von Erschließungstrassen, ersten Wohngebäuden, zusätzlichem Verkehrsaufkommen, Emissionen durch Hausbrand, etc. im Widerspruch zu der geplanten Nutzung stehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Umweltbericht ist ein standardisiertes Dokument, dass lediglich bei den Aussagen und Ergebnissen zum  jeweiligem Plangebiet überschrieben wird. Beim überschreiben wurde seitens der Verwaltung diese Stelle nicht aus dem Umweltbericht herausgenommen, obwohl die o.g. Immissionskonflikte bei dem geplanten Bauvorhaben nicht eintreten können. Der Umweltbericht wurde bereits dahingehend überarbeitet, dass die Textstelle herausgenommen wurde.

 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

4.Städteregion Aachen, A 32 Amt für Ordnungsahngelegenheiten, Rettungswesen               und Bevölkerungsschutz, Schreiben vom 25.03.2010 (Anlage 10)

Das A 32 weist darauf hin, dass für das Plangebiet eine Löschwasserversorgung von 1600 l /min über einen Zeitraum von mind. 2 Stunden erforderlich ist. Ebenfalls ist § 5 BauONW „Zugänge und Zufahrten“ auf und zu den Grundstücken sowie deren Verwaltungsvorschrift zu beachten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 ist lediglich die vorbereitende Bauleitplanung, mit der das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig werden soll. Ausführungsplanungen sind nicht Gegenstand der 20. Änderung des FNP 2004. Der Erschließungsträger wird sich im Rahmen der Ausbauplanung gesondert mit den Versorgungsträgern absprechen sowie die BauONW bei dem Bauvorhaben beachten.

 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

5.EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH, Schreiben vom 29.03.2010 (Anlage 11)

Die EWV gibt zu Bedenken, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 ist lediglich die vorbereitende Bauleitplanung, mit der das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig werden soll. Ausführungsplanungen sind nicht Gegenstand der 20. Änderung des FNP 2004. Der Erschließungsträger wird sich im Rahmen der Ausbauplanung gesondert mit den Versorgungsträgern absprechen.

 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Grundlage der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Eschweilerstraße -. ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I 2004 S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Alsdorf.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Mit der Erweiterung des Hauses „Stephanie“ ist eine langfristige Sicherung des Standortes für das Haus „Stephanie“ gegeben. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es unabdinglich der Bevölkerung eine gute Versorgung mit Heimplätzen im Stadtgebiet anbieten zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.05.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen