Beschlussvorlage - 2021/0025/A12
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung von stimmberechtigten Mitgliedern nach § 58 Abs. 3 GO NRW und beratenden Mitgliedern nach § 58 Abs. 4 GO NRW sowie beratenden Mitgliedern nach § 85 Abs. 2 SchulG NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Rat und Verfassung
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Entscheidung
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18.02.2021
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 auf Vorschlag der
SPD-Fraktion
- Frau Perihan Korkmaz-Yildirim als beratende sachkundige Einwohnerin gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
- Frau Claudia Valdix als beratende sachkundige Einwohnerin gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
- Herrn Fabian Schäfer als beratenden sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
- Herrn Mevlüt Zorlu als stellv. beratenden sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
- Herrn Lars Meyer als stellv. beratenden sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
- Herrn Süleyman Özdemir als stellv. beratenden sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
- Frau Melanie Habermann als stellv. beratende sachkundige Einwohnerin gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
der
CDU-Fraktion
- Frau Gabriele Persigehl als stimmberechtigte sachkundige Bürgerin gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW
- Herrn Helmuth Müller als beratenden sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
- Herrn Mustafa Yildirim als stellv. beratenden sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
der
GRÜNE-Fraktion
- Herrn Karl-Heinz Balfanz als stimmberechtigten sachkundigen Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW
- Frau Magdalena Malecha als stimmberechtigte sachkundige Bürgerin gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW
- Herrn Thomas Hermanns als stellv. stimmberechtigten sachkundigen Bürger gemäß
§ 58 Abs. 3 GO NRW
- Herrn Horst-Peter Knein als stellv. stimmberechtigten sachkundigen Bürger gemäß
§ 58 Abs. 3 GO NRW
- Herrn Johann-Josef Kuntz als stellv. stimmberechtigten sachkundigen Bürger gemäß
§ 58 Abs. 3 GO NRW
- Herrn Karl Lang als stellv. stimmberechtigten sachkundigen Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW
- Herrn Marc Peters als stellv. stimmberechtigten sachkundigen Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW
- Frau Heidrun Sengstake als stellv. stimmberechtigte sachkundige Bürgerin gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW
- Herrn Klaus Müller als beratenden sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
der
AfD-Fraktion
- Herrn Josef Jansen als beratenden sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
- Herrn Markus Jung als stellv. beratenden sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW
der
Lehrerschaft
- Herrn Rainer Hinrichs als beratendes Mitglied gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW
- Herrn Ralf Bauckhage als stellv. beratendes Mitglied gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW
der
Katholischen Kirche
- Herrn Helmut Jonas als beratendes Mitglied gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW
- Frau Sara Mingers als stellv. beratendes Mitglied gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW
und der
Evangelischen Kirche
- Frau Sybille Hirschler als beratendes Mitglied gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW
- Frau Pfarrerin Petra Hartmann als stellv. beratendes Mitglied gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW
in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur gewählt.
Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW sind sie in der heutigen Sitzung durch die Ausschussvorsitzende einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten:
(Nachzusprechende Formel):
“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
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Die religiöse Beteuerungsformel kann hierbei entfallen.
Über die Einführung und Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
