Beschlussvorlage - 2021/0032/A40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

 

Für das Schuljahr 2021/2022 wird die Anzahl der Eingangsklassen für das Schuljahr 2021/2022 auf bis zu 19 festgesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes in die Wege zu leiten.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

 

Gemäß den Bestimmungen des § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ist durch den Schulträger jährlich – bis zum 15.01. -  die kommunale Klassenrichtzahl, die die Anzahl der Eingangsklassen eines Schuljahres in den Grundschulen festlegt, festzusetzen.

 

Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

 

Auf Anfrage des Schulträgers wurde durch die RegioIT Aachen die Anzahl der in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler (SuS) für das Einschulungsverfahren 2021/2022 im April 2020 mit insgesamt 457 SuS gemeldet.

 

Daraufhin wurden die Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen des „Schulwunschverfahrens“ aufgefordert, ihre Schulwünsche (Erst- und Zweitwunsch) abzugeben. Das Ergebnis wurden den Schulen mitgeteilt.

 

Die Eltern und Erziehungsberechtigten der 457 SuS wurden durch die Schulen zur Anmeldung ihrer Kinder eingeladen. Angemeldet für das Schuljahr 2021/2022 wurden bisher insgesamt 450 SuS (2 SuS wurden bisher nicht angemeldet, die Differenz bis zur anfangs gemeldeten Anzahl ergibt sich aus Weg- und Zuzügen).

 

Die Zahl der angemeldeten Schulneulinge – geteilt durch den gesetzlich vorgegebenen Faktor 23 – ergibt für die Stadt Alsdorf im Schuljahr 2021/2022 die kommunale Klassenrichtzahl 19,6 = 20 zu bildende Eingangsklassen im Grundschulbereich.

 

Eine Überschreitung dieser Zahl ist unzulässig.

 

 

Die vorläufige Verteilung der Schulneulinge für das Schuljahr 2021/22 sieht aufgrund der Elternwünsche und der Zuweisung durch das A 40 (bei nicht erfolgter Abgabe eines Schulwunsches) wie folgt aus:

 

 

Schule     Anmeldungen Eingangsklassen

(Stand: Januar 2021)   Anzahl / Größe

 

GGS Annapark            100  4 / (25/25/25/25)

GGS Schaufenberg   55  2 / (27/28)

GGS Kellersberg/Ost   58  2 / (29/29)

GGS Ofden     57  2 / (28/29)

GGS Blumenrath    54  2 / (27/27)

GGS Broicher Siedlung   29 1 / (29)

KGS Hoengen    53  2 / (26/27)

KGS Begau     44 2 / (22/22)

 

Insgesamt             450  17

 

 

An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass sich die Anzahl der SuS in den Klassen bis zum Schuljahresanfang aus unterschiedlichen Gründen noch verändern kann.

 

Das Erreichen der Zielquote von 23 SuS pro Klasse wird seitens der Verwaltung gemeinsam mit den Grundschulleiterinnen und -leitern im Sinne aller Beteiligten grundsätzlich verfolgt. Allerdings stößt die Einrichtung solcher zusätzlicher Klassen derzeit an die Grenzen der räumlichen Möglichkeiten. Konkret bedeutet dies, dass in der GGS Broicher Siedlung – entgegen der oben dargestellten Verteilung – auch eine Zweizügigkeit möglich wäre und in der GGS Blumenrath – wie bereits im Vorjahr beschlossen – eine Mehrklasse gebildet werden könnte.

 

Des Weiteren werden – die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen dies - bis zum Schuljahresbeginn immer wieder Verschiebungen, die durch Weg- und Zuzüge verursacht werden, auftreten. Insofern schlägt die Verwaltung vor – um nach Abschluss des Einschulungsverfahrens flexibel reagieren zu können - die Bildung von 18 ggfls. 19 Eingangsklassen zu beschließen.

 

Veränderungen werden immer in Abstimmung mit den Grundschulleiterinnen und –leitern, falls nötig auch mit der zuständigen Schulaufsicht, mit Hinblick auf die Bildung möglichst gleich großer Eingangsklassen an allen Grundschulen, vorgenommen.

 

Hierbei kann es vorkommen, dass dem Eltern-Erst-Wunsch nicht in jedem Fall nachgekommen werden kann und darüber hinaus SuS einen weiteren Weg zur Schule in Kauf nehmen müssten.

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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18.02.2021 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen