Beschlussvorlage - 2021/0034/A40
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung vom 09.07.2009 über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf (Offene Ganztagsgrundschulen) - Vierte Änderung - Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Vorberatung
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18.02.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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02.03.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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09.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt die Vierte Änderung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf – Offene Ganztagsschulen -
(Anlage)
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Alsdorfer Förderkreis für Kinder und Familien e.V. (AKiFa) führt seit dem 01.08.2005 die
Angebote für SchülerInnen an den Grundschulen in der Stadt Alsdorf im Bereich der offenen
Ganztagsschule durch. Grundlage für dieses Betreuungsangebot ist die derzeit gültige
„Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt
Alsdorf - Offene Ganztagsschulen“ vom 09.07.2009, in Kraft getreten am 01.08.2009.
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 (Vorlagen-
Nr. 2019/0220/A40) dem Rat der Stadt die Dritte Änderung der o.g. Satzung empfohlen.
Diese wurde in der Sitzung des Rates am 21.11.2019 beschlossen und trat am 01.08.2020 in
Kraft.
Im Rahmen des Landesanteils zur Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule sieht der
Gesetzgeber eine jährliche Erhöhung der Mittel um 3% vor.
Mit Erlass vom 13.12.2018 ermöglicht das Land außerdem eine Erhöhung der kommunalen Elternbeiträge in Höhe von 3 % jährlich zum Schuljahresbeginn (kaufmännisch gerundet).
Der kommunale Eigenanteil an der Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule steigt mithin im gleichen Maße.
Die Anpassungen der Elternbeiträge (gegliedert nach Einkommensstruktur) sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Bei der Bildung der Haushaltsansätze für das Jahr 2020 ging man von Elternbeiträgen in einer Gesamthöhe von 480.000 € aus.
Das vorläufige Rechnungsergebnis beträgt 357.354,84 €; die Ertragseinbußen betragen 119.782,25 €. Grund hierfür war eine vorübergehende (vollständige oder teilweise) pandemiebedingte Schließung der Offenen Ganztagsschule im Jahr 2020.
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli 2020 die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Land und Kommunen teilen sich den Einnahmeausfall je zur Hälfte, so dass ab dem 01.06.2020 – 31.07.2020 die Aufteilung nach der Quotelung 50 % Eltern, 25 % Land und 25 % Kommunen erfolgt.
Für die Monate April 2020 und Mai 2020 gilt:
0 % Eltern, 50 % Land und 50 % Kommunen.
Haushalterisch wird an der bisherigen Fortschreibung der Erträge festgehalten.
Die Auswirkungen auf die Elternbeitragstabelle stellen sich wie folgt dar:
Jahreseinkommen: Elternbeitrag/Kind/Monat Elternbeitrag/Kind/Monat
ab 01.08.2020 ab 01.08.2021
bis 24.000 € 0 € 0 €
bis 36.000 € 63 € 65 €
bis 48.000 € 92 € 94 €
bis 60.000 € 118 € 122 €
bis 72.000 € 147 € 151 €
bis 84.000 € 175 € 180 €
über 84.000 € 203 € 209 €
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,6 kB
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