Beschlussvorlage - 2021/0074/I
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Rat und Verfassung
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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02.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf legt fest, dass aus seiner Mitte wie bisher ein/e 1. stellvertretende/r Vorsitzende/r und ein/e 2. stellvertretende/r Vorsitzende/r zu wählen sind.
Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf wählt auf dieser Grundlage aus seiner Mitte Frau/Herrn Stv. ....... zu seiner/seinem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Frau/Herrn Stv. ........ zu seiner/seinem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister kraft Gesetzes Vorsitzender des Hauptausschusses. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden. Wählbar ist jedes stimmberechtigte Ratsmitglied, dass dem Hauptausschuss angehört.
Gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
