Beschlussvorlage - 2021/0029/A12
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Rat und Verfassung
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
|
|
|
25.02.2021
|
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtlage:
Gemäß § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) wählen die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, die/den Vorsitzende/n sowie die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n des Jugendhilfeausschusses.
Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfallen (GO NRW) werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind in getrennten Wahlgängen zu wählen.
Nach erfolgter Wahl übergibt Herr Bürgermeister Sonders die Leitung der Sitzung an den/die neu gewählte/n Vorsitzende/n des Jugendhilfeausschusses.
