Beschlussvorlage - 2021/0044/A51.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz -); hier: Fünfte Änderung der Kinderfördersatzung (Kfs) der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51.1 - Jugendamtsverwaltung
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.02.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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02.03.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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09.03.2021
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 dem Rat der Stadt die Vierte Änderung der Kinderfördersatzung der Stadt Alsdorf empfohlen. Diese wurde in der Sitzung des Rates am 27.06.2019 beschlossen und trat am 01.08.2020 in Kraft.
Durch Änderungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz –KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – sind Änderungen in der kommunalen Kinderfördersatzung erforderlich. U. a. wurde der Aufbau des KiBiz verändert, so dass auch die Nummerierungen der Paragraphen geändert wurden. Darüber hinaus enthält das KiBiz auch weitere inhaltliche Änderungen.
Die Veränderungen werden in der als Anlage 1 beigefügten Synopse aufgeführt.
Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.06.2019 wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass das KiBiz ab dem Kindergartenjahr 2021/22 eine jährliche Erhöhung der Kindpauschalen vorsieht. Für die Anpassung wird die Oberste Landesjugendbehörde jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung von Personal- und Sachkosten eine einheitliche Fortschreibungsrate veröffentlichen.
Da sich hierdurch jedoch nicht nur die entsprechenden Landesanteile an den Kindpauschalen erhöhen, sondern auch die städtischen Aufwendungen sowie die Anteile der Träger, die die Stadt Alsdorf in Einzelfällen ebenfalls übernimmt, steigen, hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.06.2019 und der Rat der Stadt seiner Sitzung am 27.06.2019 beschlossen, analog der durch das Land NRW vorgesehenen prozentualen Steigerung, die Elternbeiträge jährlich anzupassen.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Intergration des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mit Schreiben vom 23.12.2020 mit, dass die Steigerung der Personalkosten durch die Personalkostenentwicklung in der Entgeltgruppe 8a nach TVöD SuE zwischen 2019 und 2020 abgebildet wurde. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ergibt sich demnach eine Steigerung um 0,83 % für die Kindpauschalen und andere personalrelevante Fördertatbestände.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Regelung hinsichtlich der jährlichen Anpassung der Elternbeitragstabelle, stellen sich die finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 (01.08. – 31.12.2021) wie folgt dar:
Elternbeiträge ohne Anpassung:
(1.468.500 €/jährlich hiervon 5/12) 611.875,00 €
Elternbeiträge mit Anpassung:
(1.492.877 €/jährlich hiervon 5/12) 622.032,00 €
Mehrertrag insgesamt: 10.157,00 €
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3 MB
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2
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öffentlich
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1,8 MB
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3
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öffentlich
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1 MB
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