Beschlussvorlage - 2021/0046/A51.1
Grunddaten
- Betreff:
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Kindertagespflege im Stadtgebiet; hier: Richtlinie der Stadt Alsdorf zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege (Kindertagespflegerichtlinien)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51.1 - Jugendamtsverwaltung
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.02.2021
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, hat der Bereich der Kindertagespflege an Bedeutung gewonnen.
Zuständig für die Förderung der Kindertagespflege sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das heißt, die Jugendämter. Das Bundesrecht und das Landesrecht lässt den zuständigen Jugendämtern viel Spielraum in der Ausgestaltung der Kindertagespflege vor Ort.
Um Transparenz schaffen zu können, ist es aufgrund der stetig steigenden Anzahl der für die Stadt Alsdorf tätigen Kindertagespflegepersonen (Kita-Jahr 2021/2022 insgesamt 37 Kindertagespflegepersonen) erforderlich, die entsprechenden Regelungen in Form einer Richtlinie zu erlassen.
Transparent geregelt werden sollen die konkreten Rahmenbedingungen wie z.B. Eignung, Grund- und Aufbauqualifizierung bzw. Fort- und Weiterbildung, Regelungen für Ausfallzeiten, Finanzierung und Erlaubnis.
Der Verwaltungsvorstand hat bereits in seiner Sitzung am 03.02.2021 dem Erlass dieser Richtlinien zugestimmt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Durch den Erlass der Kindertagespflegerichtlinien entstehen keine zusätzlichen Kosten. Mittel zur Finanzierung der Kindertagespflege stehen im Produkt 06-03-02 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege zur Verfügung.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die Auswirkungen eines ausreichenden Betreuungsangebotes für Kinder und Familien sind hinlänglich bekannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,8 MB
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