Beschlussvorlage - 2021/0047/A51.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet; hier: Aktualisierung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51.1 - Jugendamtsverwaltung
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen, Familienzentren in der Stadt Alsdorf wird in der vorliegenden Fassung (Anlage zu TOP 2021/0047/A51.1 – heutige Sitzung) mit Wirkung zum 26.02.2021 beschlossen.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Vor Aufnahme eines Kindes in einer städtischen Kindertageseinrichtung schließen die Eltern/Personensorgeberechtigten einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung/Stadt Alsdorf ab.
Bestandteil dieses Betreuungsvertrages ist die durch die Stadt Alsdorf erlassene Benutzungsordnung, in der wesentliche Punkte für die Nutzung des Betreuungsangebotes geregelt sind.
Die derzeit gültige Benutzungsordnung wurde mit Wirkung zum 01.08.2016 letztmalig verändert und erlassen.
Aufgrund gesetzlicher Veränderungen und aus Gründen der Praktikabilität hat die Verwaltung eine aktualisierte Fassung (Anlage 1) vorbereitet. Diese soll mit Wirkung zum 26.02.2021 in Kraft treten.
Die bisherige Fassung ist als Anlage 2 beigefügt. Die geänderten Passagen sind hier gekennzeichnet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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4,3 MB
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2
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öffentlich
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4,9 MB
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