Beschlussvorlage - 2021/0048/A51.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestimmt für

 

-          das städtische Familienzentrum „Annapark“

 

Herrn/Frau ………………..zum/zur Trägervertreter/in

Herrn/Frau ………………..zum/zur Stellvertreter/in

 

 

-          die städtische Kindertageseinrichtung „Alsdorf-Mitte“

 

Herrn/Frau ………………..zum/zur Trägervertreter/in

Herrn/Frau ………………..zum/zur Stellvertreter/in

 

 

-          das städtische Familienzentrum „Biberburg“

 

Herrn/Frau ………………..zum/zur Trägervertreter/in

Herrn/Frau ………………..zum/zur Stellvertreter/in

 

 

 

-          das städtische Verbundfamilienzentrum „Friedensstraße“

 

Herrn/Frau ………………..zum/zur Trägervertreter/in

Herrn/Frau ………………..zum/zur Stellvertreter/in

 

 

 

 

 

-          das städtische Familienzentrum „Florianstraße“

 

Herrn/Frau ………………..zum/zur Trägervertreter/in

Herrn/Frau ………………..zum/zur Stellvertreter/in

 

 

 

-          das städtische Familienzentrum im Verbund Mariadorf-Blumenrath „Pestalozzistraße“

 

Herrn/Frau ………………..zum/zur Trägervertreter/in

Herrn/Frau ………………..zum/zur Stellvertreter/in

 

 

 

-          das städtische Familienzentrum im Verbund Mariadorf-Blumenrath „Straßburger Straße“

 

Herrn/Frau ………………..zum/zur Trägervertreter/in

Herrn/Frau ………………..zum/zur Stellvertreter/in

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet.

 

Gemäß § 10 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) wird der Rat der Kindertageseinrichtung aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirats gebildet.

 

Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.

 

Vor dem Hintergrund der in 2020 begonnenen neuen Legislaturperiode ist für den Rat der Kindertageseinrichtungen je Kindertageseinrichtung/Familienzentrum jeweils ein/e Trägervertreter/in und ein/e Stellvertreter/in zu bestellen (siehe Beschlussentwurf).

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

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Beschlüsse

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25.02.2021 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen