Beschlussvorlage - 2021/0056/A51.1
Grunddaten
- Betreff:
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Aufgaben des öffentlichen örtlichen Jugendhilfeträgers; hier: Vorstellung der einzelnen Arbeitsbereiche beim A 51 - Jugendamt der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51.1 - Jugendamtsverwaltung
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.02.2021
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation der qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und - Hilfe sowie den Schutz des Kindeswohls, Eingliederungshilfe, Vormundschaften/ Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss, zudem Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) und das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Das Jugendamt ist Träger der "öffentlichen Jugendhilfe", fördert in diesem Sinne Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Die Aufgaben des Jugendamtes der Stadt Alsdorf werden in der heutigen Sitzung vorgestellt.
