Beschlussvorlage - 2021/0056/A51.1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.

Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation der qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und - Hilfe sowie den Schutz des Kindeswohls, Eingliederungshilfe, Vormundschaften/ Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss, zudem  Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren  bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.

Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) und das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Das Jugendamt ist Träger der "öffentlichen Jugendhilfe", fördert  in diesem Sinne Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Die Aufgaben des Jugendamtes der Stadt Alsdorf werden in der heutigen Sitzung vorgestellt.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.02.2021 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen