Beschlussvorlage - 2021/0061/A51
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorberatung des Haushaltsentwurfes 2021; hier: Vorberatung des Etat-Entwurfes der öffentlichen Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A - 51 Jugendamt
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.02.2021
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024 wurden durch den Kämmerer am 29.01.2021 aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.
Vor Beschlussfassung im Rat der Stadt hat die Vorberatung für die einzelnen Produktbereiche in den jeweils zuständigen Fachausschüssen zu erfolgen. Der Jugendhilfeausschuss hat nach § 71 Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 7 der Satzung des Jugendamtes den Haushaltsplan der öffentlichen Jugendhilfe vorzuberaten.
Die für die Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe erforderlichen Haushaltsmittel werden wie folgt festgestellt:
2021
Jugendhilfe nach SGB VIII – Produktbereich 06 = 36.166.910 €
Unterhaltsvorschusskasse - Produkt 05-04-01 = 2.963.800 €
Summe = 39.130.710 €
abzgl. Erträge/Refinanzierung – Produktbereich 06 = 14.152.920 €
abzgl. Erträge/Refinanzierung – Produkt 05-04-01 = 1.940.000 €
Summe = 16.092.920 €
Konsumtiver Zuschussbedarf = 23.037.790 €
Investitionsausgaben – Produktbereich 06 = 2.176.600 €
abzgl. Einnahmen investiv – Produktbereich 06 = 1.134.000 €
Investiver Zuschussbedarf = 1.042.600 €
Ein Auszug aus dem vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 (Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3) ist beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2 MB
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2
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öffentlich
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2,3 MB
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3
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öffentlich
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2,1 MB
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