Beschlussvorlage - 2021/0083/A12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse sowie für den Bürgermeister vom 13.10.2004 (Anlage 1).

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf kann Ausschüsse bilden (§ 57 Abs. 1 GO NRW). Er regelt mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse (§ 58 Abs. 1 GO NRW). Diese gesetzliche Legitimation des Ratsgremiums umfasst neben der Definition des Aufgabenkataloges je Ausschuss eine Entscheidung über die Ausschussstärke, und zwar unter Festlegung der Anzahl der

- Ratsmitglieder,

- sachkundigen Bürger/innen mit Stimmrecht (gem. § 58 Abs. 3 GO NRW) sowie

- sachkundigen Einwohner/innen ohne Stimmrecht (gem. § 58 Abs. 4 GO NRW) sowie

- gegebenenfalls beratende Mitglieder (gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 und 11 GO NRW), mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses und des Wahlausschusses,

je Ausschuss, sofern kommunalverfassungsrechtliche oder spezialgesetzliche Vorgaben diese Regelungskompetenz nicht einschränken.

 

In seiner konstituierenden Sitzung am 08.12.2020 hat der Rat der Stadt hiervon Gebrauch gemacht.

 

Dabei ist bei der Bildung des Wahlausschusses ein Fehler unterlaufen, denn in unzulässiger Weise wurde beschlossen, dass dem Wahlausschuss neben dem Wahlleiter als Vorsitzendem 11 Beisitzer/innen angehören sollen.

 

Das Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) schränkt die Anzahl zulässiger Beisitzer/innen jedoch ein. Nach § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz besteht der Wahlausschuss nämlich aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern/Beisitzerinnen.

 

Eine Korrektur ist daher erforderlich.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2021 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

09.03.2021 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen