Beschlussvorlage - 2020/0470/A10
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW hier: Geschäftsaufwendungen IT
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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09.03.2021
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Für den Haushalt 2020 wurden Finanzmittel in Höhe von 1.013.200 € im Bereich Geschäftsaufwendungen IT angemeldet. Beim Jahresabschluss wurden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 105.666,98 € festgestellt, die wie folgt zu erklären sind:
Ca. 54.000 € coronabedingte Mehraufwendungen für u.a.
• die Schaffung von HomeOffice Arbeitsplätzen für die Mitarbeiter/innen
• den Aufbau einer Videokonferenzumgebung für die Gesamtverwaltung
• die Einrichtung der Online-Terminvergabe für das Einwohnermeldeamt.
Ca. 21.000 € nicht eingeplante Kosten für unterschiedliche Zusatz-Softwarelizenzen aufgrund von nicht eingeplanten notwendigen Programmerweiterungen sowie Personaleinstellungen u.a. im Jugendamt.
Ca. 12.000 € nicht eingeplante Preissteigerungen bei diversen Fachverfahren.
Ca. 10.000 € zusätzliche Hardwarekosten durch den unerwarteten Mehrbedarf, unerwartete Reparaturen sowie stark gestiegene Preise aufgrund der hohen Hardware-Nachfrage in der Pandemie.
Ca. 10.000 € Preissteigerungen bei Verbrauchsmaterialien (Toner usw.) von teilweise bis zu 50 % und sonstige Kleinpositionen.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Nach § 4 II der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Ausgaben entstehen im Konto 543930, Kostenträger 01-04-02, Kostenstelle 0208 – Geschäftsaufwendungen IT innerhalb der Planposition „Sonstige ordentliche Aufwendungen“.
Haushaltsansatz 2020: 1.013.200,00 €
Ist-Ergebnis einschl. E-Government-Anwendungen: 1.118.866,98 €
Überschreitung insgesamt gem. § 83 GO NRW: - 105.666,98 €
Diese Überschreitung kann durch Minderaufwendungen beim Konto 551700, Kostenträger 16-01-02, Kostenstelle 0310 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute gedeckt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
