Beschlussvorlage - 2020/0470/A10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 II 1 GO NRW in Höhe von 105.666,98 € im Bereich Geschäftsaufwendungen IT (Sachkonto 543930, Kostenträger 01-04-02, Kostenstellen 0208) zu.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Für den Haushalt 2020 wurden Finanzmittel in Höhe von 1.013.200 € im Bereich Geschäftsaufwendungen IT angemeldet. Beim Jahresabschluss wurden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 105.666,98 € festgestellt, die wie folgt zu erklären sind:

 

Ca. 54.000 € coronabedingte Mehraufwendungen für u.a.

 die Schaffung von HomeOffice Arbeitsplätzen für die Mitarbeiter/innen

 den Aufbau einer Videokonferenzumgebung für die Gesamtverwaltung

 die Einrichtung der Online-Terminvergabe für das Einwohnermeldeamt.

 

Ca. 21.000 € nicht eingeplante Kosten für unterschiedliche Zusatz-Softwarelizenzen aufgrund von nicht eingeplanten notwendigen Programmerweiterungen sowie Personaleinstellungen u.a. im Jugendamt.

 

Ca. 12.000 € nicht eingeplante Preissteigerungen bei diversen Fachverfahren.

 

Ca. 10.000 € zusätzliche Hardwarekosten durch den unerwarteten Mehrbedarf, unerwartete Reparaturen sowie stark gestiegene Preise aufgrund der hohen Hardware-Nachfrage in der Pandemie.

 

Ca. 10.000 € Preissteigerungen bei Verbrauchsmaterialien (Toner usw.) von teilweise bis zu 50 % und sonstige Kleinpositionen.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Nach § 4 II der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die überplanmäßigen Ausgaben entstehen im Konto 543930, Kostenträger 01-04-02, Kostenstelle 0208 – Geschäftsaufwendungen IT innerhalb der Planposition „Sonstige ordentliche Aufwendungen“.

 

Haushaltsansatz 2020:      1.013.200,00 €

Ist-Ergebnis einschl. E-Government-Anwendungen: 1.118.866,98 €

Überschreitung insgesamt gem. § 83 GO NRW:  -  105.666,98 €

 

Diese Überschreitung kann durch Minderaufwendungen beim Konto 551700, Kostenträger 16-01-02, Kostenstelle 0310 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute gedeckt werden.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Beschlüsse

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09.03.2021 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen