Beschlussvorlage - 2021/0053/A50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf genehmigt die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr.02/2020 vom 16.12.2020.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 02/2020 vom 16.12.2020 ist als Anlage beigefügt.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Eine Dringlichkeitsentscheidung, die vom Bürgermeister mit einem Ratsmitglied im Wege des § 60 Abs. 1 GO NRW gefasst wurde, ist dem Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Der Rat der Stadt kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2021 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen