Beschlussvorlage - 2021/0092/A40

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Aussicht gestellten Fördermittel in Höhe von 462.500 €, zu beantragen.

 

Darüber hinaus wird sie beauftragt, die zweckentsprechende Verwendung sicherzustellen.

 

Der erforderliche Eigenanteil - bei voller Ausschöpfung der Fördersumme i. H. v. mindestens 81.617,65 € - wird hierzu im Haushalt 2021 bereitgestellt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW veröffentlicht über einen Runderlass vom 22.01.2021 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Hiernach besteht für die Stadt Alsdorf die glichkeit, Fördermittel in Höhe von bis zu 462.500 € zweckgebunden zu beantragen.

 

Aufgrund der durch den Rat der Stadt vorgenommenen Priorisierung zur Erweiterung von OGS-Standorten, insbesondere im Rahmen der Inanspruchnahme von Mitteln nach dem zweiten Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInFöG), konnte trotz bestehender Notwendigkeit keine Erweiterung der räumlichen Kapazitäten am Standort der GGS/OGS Alsdorf-Blumenrath in der Poststraße finanziert werden.

 

Durch die Außerbetriebnahme des Lehrschwimmbeckens am Standort Poststraße besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diesen "Raum" anderweitig zu nutzen. Erste Gespräche innerhalb der Verwaltung kamen zum Ergebnis, diesen "Raum" bspw. in einen Spiel- und Bewegungsraum für die OGS Alsdorf-Blumenrath umzuwandeln. Hiermit einhergehend bestünde ggf. zusätzlich die Möglichkeit, fehlende Lagermöglichkeiten für den OGS-Betrieb zu schaffen, ohne zusätzliche Container auf dem Gelände aufstellen zu müssen.

 

Konkrete Planungen, Realisierungsmöglichkeiten und Kostenschätzungen hierzu gibt es noch nicht. Die Verwaltung wird vor Antragstellung entsprechende Daten ermitteln und im Förderantrag konkretisieren.

 

Darüber hinaus besteht über dieses Programm die Möglichkeit, Mittel für Ausstattung und Mobiliar für die bereits umgesetzten OGS-Erweiterungen zu beantragen. Auch diese Möglichkeit möchte die Verwaltung nutzen.

 

Mit der Maßnahme ist vor dem 30.06.2021 zu beginnen; das Maßnahmenende muss bis zum 31.12.2021 erfolgen. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2022 bei der Bezirksregiering Köln einzureichen. Nicht in Anspruch genommene Fördermittel müssen zurückgezahlt werden.

 

Der Antrag ist seitens der Verwaltung bis zum 28.02.2021 an die Bezirksregierung Köln zu richten. Insoweit besteht dringender Handlungsbedarf.

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Fördersumme entspricht gemäß Ziffer 5.4.2 der Richtlinie einem Anteil von 85 %.

 

Die übrigen 15 % sind durch die Kommune selbst bereitzustellen (81.617,65 €), so dass die Gesamtkosten der Maßnahme/n i. S. d. Richtlinie bei voller Ausschöpfung der Fördersumme mindestens 544.117,65 € betragen müssten.

 

Darüber hinaus ist der Eigenanteil in Höhe von 81.617,65 € über 50 Jahre abzuschreiben und bedeutet demnach einehrliche Belastung des Haushaltes in Höhe von 1.632,35 €.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.02.2021 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen

Erweitern

09.03.2021 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen