Beschlussvorlage - 2021/0094/A11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung sowie das weiterhin gültige Personalkostenbegrenzungskonzept.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Eine Pflichtaufgabe des Haushaltsplanes ist gem. § 79 Abs.  Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziff. 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung NRW KomHVO NRW) der Stellenplan

 

Der Stellenplan ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2021 sieht insgesamt 429,0 Stellen vor. Er hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Im Stellenplan ist ferner für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30.06. des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2020 sah zunächst 418,2 Stellen vor, wurde jedoch bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 21.01.2020 um 3,5 Stellen (3,0 Stellen für das Amt 51 und 0,5 Stelle für das Amt 50) auf 421,7 Stellen erhöht. In der Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2020 wurde eine weitere Stelle für den Tagesdienst der Feuerwehr eingerichtet, so dass der Stellenplan 2020 insgesamt 422,7 Stellen ausweist.

 

Im Vergleich zum Stellenplan 2020 ist daher eine Stellenausweitung von insgesamt 6,3 Stellen zu verzeichnen.

 

Diese Ausweitung kommt u.a. zustande, da schon im Produkt 06-02-01 Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder 9,6 Stellen für zusätzliche inklusive Tätigkeiten für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf als Kita-Assistenz (vormals 1 : 1 Betreuung) eingerichtet wurden. Diese Stellen werden jedoch durch den Landschaftsverband Rheinland zu 100 % refinanziert. Durch erneute Stelleneinsparungen in der Gesamtverwaltung u.a. durch die Einhaltung der Vorgaben des Personalkostenbegrenzungskonzeptes verringert sich die Stellenausweitung auf 6,3 Stellen.

 

Das Personalkostenbegrenzungskonzept ist Teil des Haushaltssanierungsplanes 2017 bis 2023. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung wird festgestellt, dass eine Vielzahl der bisherigen begleitenden personellen Konsolidierungsmaßnahmen vollumfänglich umgesetzt und die entsprechenden Personalkosten eingehalten wurden. Weitere Anpassungen des Personalkostenbegrenzungskonzeptes werden im Bedarfsfall vorgenommen. 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Personalaufwendungen werden in der Haushaltsatzung 2021 Berücksichtigung finden.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2021 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

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09.03.2021 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen