Beschlussvorlage - 2010/0503-4.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 83 GO NRW gem. Anlagen 1 (IGA GmbH) und 2 (GSG mbH) die Bereitstellung außer-/überplanmäßiger Haushaltsmittel bis zur Höhe von 2.183.000 €.

 

Diese Haushaltsüberschreitungen führen zu einer zusätzlichen Belastung des Ergebnishaushaltes und zur Reduzierung der allgemeinen Rücklage.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.04. / 26.05.2010 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen.

 

Den mit der “Gebäudewirtschaft“ beauftragten Gesellschaften IGA GmbH und GSG mbH werden im Haushaltsplan 2010 für den Bereich “Gebäudewirtschaft / bauliche Unterhaltung“ lediglich die Indexzahlen zur Verfügung gestellt. Weitergehender Sanierungsbedarf wurde bisher nicht berücksichtigt.

 

In Abstimmung mit den Gesellschaften werden im Haushaltsjahr 2010 folgende zusätzliche Mittel benötigt:

 

            IGA GmbH     (Anlage 1)                  -           1.053.000 €

            GSG mbH      (Anlage 2)                  -           1.130.000 €

                                                                                    __________

            Summe zusätzlicher Bedarf 2010               2.183.000 €

 

 

 

Für den baulichen Unterhalt aller städt. Objekte stehen somit im Jahre 2010 folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

Gesellschaft Index Haushalt 2010          zusätzliche Mittel   Summe 2010

 

IGA GmbH                 1.889.900 €                           1.053.000 €               2.942.900 €

 

GSG mbH                     626.200 €                           1.130.000 €               1.756.200 €

___________                                 __________                 __________

                       

Summe:                      2.516.100 €                           2.183.000 €               4.699.100 €

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Von dem in der Sachdarstellung geschilderten Gesamtbedarf für den Bauunterhalt in Höhe von ca. 4,7 Mio. € sind bisher lediglich die Indexwerte in Höhe von 2,5 Mio. € in den Haushaltsplan eingestellt worden. Die darüber hinaus erforderlichen 2,2 Mio. € sind gem. § 83 GO NW als über-/außerplanmäßige Ausgabe durch den Rat der Stadt zu beschließen.

 

Die Deckung dieses weiteren Finanzbedarfs erfolgt über eine zusätzliche Belastung des Ergebnishaushaltes und einer damit einhergehenden Reduzierung der allgemeinen Rücklage.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.06.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen