Beschlussvorlage - 2010/0503-4.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln 2010 für die Bewirtschaftung städt. Gebäude durch die IGA GmbH / GSG mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Beteiligt:
- 4 - Bauen und Verkehr
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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17.06.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt gem. § 83 GO NRW gem. Anlagen 1 (IGA GmbH) und 2 (GSG mbH) die
Bereitstellung außer-/überplanmäßiger Haushaltsmittel bis zur Höhe von 2.183.000
€.
Diese
Haushaltsüberschreitungen führen zu einer zusätzlichen Belastung des
Ergebnishaushaltes und zur Reduzierung der allgemeinen Rücklage.
Sachverhalt
Darstellung der
Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Stadt hat in
seiner Sitzung am 22.04. / 26.05.2010 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2010 beschlossen.
Den mit der
“Gebäudewirtschaft“ beauftragten Gesellschaften IGA GmbH und GSG
mbH werden im Haushaltsplan 2010 für den Bereich “Gebäudewirtschaft /
bauliche Unterhaltung“ lediglich die Indexzahlen zur Verfügung gestellt.
Weitergehender Sanierungsbedarf wurde bisher nicht berücksichtigt.
In Abstimmung mit den
Gesellschaften werden im Haushaltsjahr 2010 folgende zusätzliche Mittel
benötigt:
IGA GmbH (Anlage
1) - 1.053.000 €
GSG mbH (Anlage
2) - 1.130.000 €
__________
Summe zusätzlicher Bedarf 2010 2.183.000 €
Für den baulichen
Unterhalt aller städt. Objekte stehen somit im Jahre 2010 folgende
Haushaltsmittel zur Verfügung:
Gesellschaft Index Haushalt 2010 zusätzliche Mittel
Summe 2010
IGA GmbH 1.889.900 € 1.053.000 € 2.942.900 €
GSG mbH 626.200 € 1.130.000 € 1.756.200 €
___________ __________ __________
Summe: 2.516.100 € 2.183.000 € 4.699.100 €
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Von dem in der
Sachdarstellung geschilderten Gesamtbedarf für den Bauunterhalt in Höhe von ca.
4,7 Mio. € sind bisher lediglich die Indexwerte in Höhe von 2,5 Mio.
€ in den Haushaltsplan eingestellt worden. Die darüber hinaus
erforderlichen 2,2 Mio. € sind gem. § 83 GO NW als über-/außerplanmäßige
Ausgabe durch den Rat der Stadt zu beschließen.
Die Deckung dieses
weiteren Finanzbedarfs erfolgt über eine zusätzliche Belastung des
Ergebnishaushaltes und einer damit einhergehenden Reduzierung der allgemeinen
Rücklage.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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463,4 kB
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