Beschlussvorlage - 2010/0524-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan 2004 - 8.Änderung Erweiterung Gewerbegebiet Schaufenberg a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung b) Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Erweiterung Gewerbegebiet Schaufenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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27.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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17.06.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat
der Stadt Alsdorf:
Der
Rat der Stadt Alsdorf beschließt
a) nach
Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung die von der
Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe
b) die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
2004
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage des Plangebietes:
Das
Plangebiet der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 Erweiterung
Gewerbegebiet Schaufenberg - (Anlage
1) besteht aus den Teilbereichen A und B. Die Teilfläche A liegt
östlich des vorhandenen Gewerbegebietes Schaufenberg. Sie soll von
“Fläche für die Landwirtschaft” in “Gewerbliche Baufläche”
geändert werden. Die Teilfläche B liegt im Stadtteil Hoengen, an der
Goethestraße. Sie soll von “Gewerbliche Baufläche” in “Fläche
für die Landwirtschaft” geändert werden (Anlage 2). Die genaue
Lage der beiden Teilflächen ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt, der
Bestandteil des Beschlusses wird ersichtlich.
Nach
Abstimmung mit der Landesplanung der Bezirksregierung Köln im Frühjahr 2008
wurde festgelegt, eine im Flächennutzungsplan 2004 dargestellte Gewerbefläche
herauszunehmen, um die Erweiterung der Gerbeflächen in Schaufenberg zu
ermöglichen. Dabei handelt es sich um die Fläche an der Goethestraße, gegenüber
dem Wohngebiet Müschekamp. Hier ist nicht beabsichtigt, ein Gewerbegebiet zu
entwickeln, da mit der Nähe der Wohnbebauung Immissionskonflikte nicht
auszuschließen sind.
Die
Teilfläche A der Erweiterung Gewerbegebiet Schaufenberg grenzt im Westen an die bisher im
Flächennutzungsplan 2004 dargestellte Gewerbefläche. Die östliche Grenze bildet
der Wirtschaftsweg, Flur 27, Parzelle Nr. 45. Die Plangebietsgrenze verläuft im
Osten in Verlängerung des Wirtschaftsweges parallel zur bisher dargestellten
Gewerbefläche bis zum Wirtschaftsweg, Flur 40, Parzelle Nr. 156. Dieser Wirtschaftsweg begrenzt das Plangebiet im
Norden. Das Plangebiet Teilbereich A hat eine Größe von ca. 12 ha.
Die
Teilfläche B in Hoengen - Goethestraße grenzt im Nordwesten an das vorhandene
Gewerbegebiet “Werner-von-Siemens-Straße”, im Osten an die L 240,
Im Südosten an die A 44 und im Westen an die Goethestraße. Das Plangebiet
Teilbereich B hat eine Größe von ca. 7 ha.
In
seiner Sitzung am 12.08.2009 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschlossen, die 8.Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Erweiterung
Gewerbegebiet Schaufenberg - aufzustellen.
Ziel
der 8.Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, Baurecht für die Erweiterung
der vorhandenen Firmen und Flächen für
die weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen. Damit sollen
vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden und die Voraussetzung für
weitere geschaffen werden. Die
Flächennutzungsplan-Änderung Nr.8 ist erforderlich, um den im Parallelverfahren aufgestellten
Bebauungsplan Nr. 301 - Erweiterung Gewerbegebiet Schaufenberg - aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Zur
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
wurde die landesplanerische Anpassung gemäß § 32 LPlG - am 06.10.2008
bestätigt. Damit ist die Flächennutzungsplan-Änderung Nr.8 aus dem GEP -
Gebietsentwicklungsplan entwickelt.
Im
Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr.301 - Erweiterung Gewerbegebiet
Schaufenberg - aufgestellt.
Die
öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der
Zeit vom 14.04.2009 bis zum 15.05.2009.
Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Übersicht der Anregungen siehe Anlage
3.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden folgende
Anregungen vorgebracht:
1. RWE
Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Schreiben vom 15.04.2009 (Anlage 4)
Im Schreiben vom 15.04.2009 weist die RWE
Westfalen-Weser-Ems Netzservice darauf hin, dass die Gasfernleitung mit der
Bezeichnung LNr. 203/000/000 im Plangebiet liegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr. 301 ist die
Leitungstrasse der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH nachrichtlich in
den Bebauungsplan aufgenommen worden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
2. ENWOR –
Energie & Wasser vor Ort, Schreiben vom 16.04.2009 (Anlage 5)
Im Schreiben vom 16.04.2009 weist die Firma ENWOR auf ihr Schreiben vom 09.02.2009 (Anlage 6) hin.
Im Schreiben vom
09.02.2009 wird auf die Lage der vorhandenen Trinkwasserleitungen hingewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Ausführungsplanung der Bauvorhaben im
Erweiterungsgebiet werden die Leitungen berücksichtigt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Landesbetrieb
Straßenbau NRW, Schreiben vom 16.04.2009 (Anlage 7)
Der Landesbetrieb Straßenbau äußert
zur Flächennutzungsplan - Änderung Nr.8 keine grundsätzlichen Bedenken. Er
bittet um frühzeitige Abstimmung der Anbindung (Kreisverkehr) des Plangebietes
an die L 47. Der Landesbetrieb Straßenbau fordert zur abschließenden Prüfung
und Genehmigung die Vorlage detaillierter Entwurfsunterlagen und weist darauf hin,
dass der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt und
Landesbetrieb erforderlich ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im
Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr.301, ist der Kreisverkehr als
„Öffentliche Verkehrsfläche“ dargestellt. Mit dem Bebauungsplan
wird die Rechtsgrundlage für den Bau des Kreisverkehres geschaffen.
Für
die Erarbeitung der Ausführungsplanung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt.
Die
Abstimmung der Ausführungsplanung und die Erarbeitung einer Verwaltungs-vereinbarung
erfolgt unabhängig vom Bebauungsplanverfahren mit dem Landesbetrieb Straßenbau
durch den FB 4 der Stadt Alsdorf.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
4.
RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Schreiben vom 20.04.2009 (Anlage 8)
Im Schreiben vom 20.04.2009 weist die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz Service GmbH
auf ihr Schreiben vom 19.02.2009 (Anlage
9) hin.
Im Schreiben vom
19.02.2009 wird auf die am Rand des Plangebietes verlaufende
Hochspannungsleitung hingewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hochspannungsleitung sowie die Schutzstreifen zur
Hochspannungsleitung sind im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr. 301,
nachrichtlich eingetragen. Im Bebauungsplan wurde zusätzlich eine
Höhenbeschränkung für bauliche Anlagen festgelegt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Fernleitungsbetriebsgesellschaft
mbH, Schreiben vom 21.04.2009 (Anlage 10)
Im Schreiben vom 21.04.2009 weist die
Fernleitungsbetriebsgesellschaft auf ihr Schreiben vom 27.02.2009 (Anlage
11)
Im Schreiben vom 27.02.2009 wird auf
hingewiesen, dass im Teilgebiet B (Goethestraße) der FNP-Änderung Nr.8 die
Produktenfernleitung Würselen – Goch liegt und weist daher auf eine Reihe
von Sicherungsmaßnahmen hin.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 8 umfasst zwei
Teilbereiche (A + B). Im Teil A soll eine Gewerbebauflächenerweiterung östlich
von Schaufenberg ermöglicht werden. Um den Teil A zu realisieren, ist die im
Flächennutzungsplan 2004 dargestellte Gewerbefläche im Bereich B (an der
Goethestraße) aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen, so dass nach
Rechtskraft der FNP-Änderung Nr.8 die
gewerblichen Bauflächen im Stadtgebiet in etwa gleich bleiben. Die Fläche an
der Goethestraße wurde zur Herausnahme vorgeschlagen, da eine bauliche
Entwicklung als Gewerbegebiet aus Immisssionskonfliktsgründen nicht umsetzbar
ist.
Die tatsächliche Nutzung bleibt daher auf der Teilfläche B
als eine landwirtschaftliche Nutzung. Das heißt die Produktenbfernleitung wird
nicht verändert. Sie bleibt wie bisher in der Ackerfläche unberührt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
6. Wehrbereichsverwaltung
West, Schreiben vom 05.05.2009 (Anlage 12)
Die Wehrbereichsverwaltung fordert, dass im Teil A des
Gebietes maximale Bauhöhen von 20 m über Grund einzuhalten sind. Weiter weist
sie auf die Kerosin-Pipeline im Teil B der FNP-Änderung Nr.8 hin.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr.301, wurde unter
Punkt 3 der textlichen Festsetzungen eine Höhenbeschränkung von 20 m über Grund
festgelegt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
7. Landwirtschaftskammer
NRW, Schreiben vom 11.05.2009 (Anlage 13)
In dem Schreiben vom 11.05.2009 empfiehlt die
Landwirtschaftskammer NRW bei der Umsetzung von externen Ausgleichsmaßnahmen
bestimmte Pflanzvorschriften einzuhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Verfahren zur Flächennutuzungsplan – Änderung Nr. 8
wird der erforderliche Ausgleich nicht ermittelt. Dies erfolgt im
Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr.301. Die Pflanzvorschläge sind daher im
Bebauungsplanverfahren zu prüfen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
8.
Städteregion Aachen (Kreis Aachen), Schreiben vom 13.05.2009 (Anlage 14)
Mit dem Schreiben vom 13.05.2009 weist die Städteregion
aachen darauf hin, dass sich im Plangebiet gemäß Altlastenkataster der
Städteregion die Altlastenverdachtsfläche 5103/0011 befindet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr.301, wurde ein
Hinweis aufgenommen, dass bei Veränderung der Fläche eine Altlastenuntersuchung
durchzuführen ist. Derzeit befindet sich die Altlastenverdachtsfläche im
Bereich des Mitarbeiterparkplatzes Cinram und der Grünfläche im nördlichen
Plangebiet.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
Darstellung der
Rechtslage:
Das
Verfahren zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 8 – Erweiterung
Gewerbegebiet Schaufenberg - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
zuletzt geänderten Fassung, durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Die
Erschließung des Gewerbegebietes wird im nördlichen Teil von der vorhandenen Firma
als Privatstraße hergestellt. Für den südlichen Planbereich wird ein Investor
die notwendige Erschließung planen und herstellen. Der geplante Kreisverkehr
wird über eine Kostenteilung zwischen der IGA GmbH und der Firma Dachser finanziert.
Bis zur Sommerpause soll die Ausführungsplanung zum Kreisverkehr vorliegen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Mit
der Aufstellung der Flächennutzungsplan - Änderung Nr.8 wird die Grundlage
geschaffen, verbindliche Bauleitplanung für diesen Bereich durchzuführen. Das
vorhandene Gewerbegebiet kann Schaufenberg baulich ergänzt werden. Dadurch
können zusätzliche Arbeitsplätze in Alsdorf geschaffen werden.
Die
geplante Randeingrünung des Gewerbegebietes gibt dem Ortsrand ein positives
Bild. Mit dem Bau des Kreisverkehres wird der Ortseingang auf der L 47
definiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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10
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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11
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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12
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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13
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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14
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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