Beschlussvorlage - 2010/0597-ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
Risikofrüherkennungssystem nach § 10 der Eigenbetriebsverordnung NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Buttgereit/Herr Theissing
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Entscheidung
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13.07.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Aufgrund nationaler und internationaler privatwirtschaftlicher Unternehmens-zusammenbrüche hat der Gesetzgeber 1998 das KonTraG mit seinen Auswirkungen auf HGV, Aktien- und GmbH-Gesetz usw. erlassen. Dieses Gesetz wurde so gestaltet, dass es Ausstrahlungswirkung auf alle Unternehmens- und Gesellschafts-formen hat.
Allerdings fand dieses Gesetz im Rahmen der kommunalen Verwaltung - speziell im Bereich der Ver- und Entsorgungsbetriebe - wenig Resonanz.
Deshalb wurde im Zuge der Einführung des neuen kommunalen Finanz-managements in NRW mit dem NKLF-Gesetz eine für Eigenbetriebe verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen. Im Artikel 16 des NKFG - Eigenbetriebsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - § 190 wird explizit ein Riskofrüherkennungssystem gefordert. Damit sollen bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeit erkannt und entsprechend verhindert werden.
Dies ist die bisher deutlichste gesetzliche Forderung nach einen Risikofrüh-erkennungssystem.
In Zusammenarbeit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH in Düsseldorf wurde deshalb ein Risikofrüherkennungssystem für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf entwickelt.
Herr Dipl.-Ing./ Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Schielke von der o. a. Abwasserberatung trägt zur weiteren Erläuterung der Sachlage vor.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 10 EigVO (Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit)
