Beschlussvorlage - 2010/0597-ETD

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen zur Einführung des

Risikofrüherkennungssystems gem. § 10 der Eigenbetriebsordnung NRW

zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Aufgrund nationaler und internationaler privatwirtschaftlicher Unternehmens-zusammenbrüche hat der Gesetzgeber 1998 das KonTraG mit seinen Auswirkungen auf HGV, Aktien- und GmbH-Gesetz usw. erlassen. Dieses Gesetz wurde so gestaltet, dass es Ausstrahlungswirkung auf alle Unternehmens- und Gesellschafts-formen hat.

 

Allerdings fand dieses Gesetz im Rahmen der kommunalen Verwaltung - speziell im Bereich der Ver- und Entsorgungsbetriebe - wenig Resonanz.

 

Deshalb wurde im Zuge der Einführung des neuen kommunalen Finanz-managements in NRW mit dem NKLF-Gesetz eine für Eigenbetriebe verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen. Im Artikel 16 des NKFG - Eigenbetriebsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - § 190 wird explizit ein Riskofrüherkennungssystem gefordert. Damit sollen bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeit erkannt und entsprechend verhindert werden.

 

Dies ist die bisher deutlichste gesetzliche Forderung nach einen Risikofrüh-erkennungssystem.

 

In Zusammenarbeit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH in Düsseldorf wurde deshalb ein Risikofrüherkennungssystem für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf entwickelt.

 

Herr Dipl.-Ing./ Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Schielke von der o. a. Abwasserberatung trägt zur weiteren Erläuterung der Sachlage vor.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 10 EigVO (Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit)

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- enfällt -

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Beschlüsse

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13.07.2010 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen