Beschlussvorlage - 2009/0066-4.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag :

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf die Erhöhung der notwendigen Haushaltsmittel für die Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung (Umsetzung der EPU-Richtlinie) bereit zu stellen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Gemäß der neuen EUP Richtlinie 2005/32 EU dürfen ab dem Jahr 2015 die Anlagen der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet nicht mehr mit HQL-Lampen bestückt sein bzw. werden.

 

Hierfür sind erhebliche Umbau- bzw. Austauscharbeiten bis zum Jahr 2015 unbedingt erforderlich.

 

Als Anlage 1 ist vom Pächter der Straßenbeleuchtung der Energie- und Wasserversorgung GmbH eine Aufstellung über die derzeitige Situation der Anlagen der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, jährlich ab dem Jahr 2010 bis 2014 die Kosten für den Austausch bzw. Umrüstung (Umsetzung der EUP Richtlinie 2005/32 EU) in Höhe von ca. 191.500,- € (Gesamtkosten ca. 957.100,- €) bereitzustellen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Umsetzung der EUP Richtlinie 2005/32 EU.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Erhöhung der Haushaltsmittel auf das Konto 524110, Kostenstelle 6020, Produkt 12-01-01 - Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Straßenbeleuchtung - von 863.000,- € um 191.500,- € auf 1.054.500,- €.

 

Für die Folgejahre (2011 - 2014) sind ebenfalls Mittel in Höhe von jährlich 191.500,- € auf insgesamt 1.054.500,- € bereitzustellen. 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung - geändert beschlossen