Beschlussvorlage - 2022/0040/A66
Grunddaten
- Betreff:
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Fragestunde für Einwohner/innen der Stadt Alsdorf gem. § 17 der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Entscheidung
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22.03.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner/innen aufzunehmen. In dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt ist, hat jede/r Einwohner/in der Stadt das Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates der Stadt zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt, in den Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche Zuständigkeit, beziehen.
Jede/r Einwohner/in kann zu einem Thema nur je eine Frage und eine Zusatzfrage stellen.
Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann die Antwort dem Fragesteller innerhalb von drei Wochen auf schriftlichem Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis 8 geregelt.
Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt.
