Beschlussvorlage - 2022/0090/A66

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den IV. Quartalsbericht 2021 zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

 

Die Betriebsleitung hat nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten.

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Technische Dienste für das Jahr 2021 wurde am 03.09.2020 und durch den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste vorberaten und am 15.09.2020 vom Rat der Stadt Alsdorf beschlossen.

 

Der Wirtschaftsplan ist im Erfolgsplan in fünf Betriebszweige aufgegliedert:

 

-  Abwasser

 

-  Straßenunterhaltung, Gewässer, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen

 

- Straßenreinigung und Winterdienst

 

- Abfallentsorgung

 

- Friedhofswesen  

 

Hiervon finanzieren sich die Betriebszweige Abwasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst aus Gebühren, die nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben werden.

 

r die Dienstleistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt erbringt und zur Abdeckung der Kosten für das Allgemeininteresse, stehen im Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen insgesamt Haushaltsmittel der Stadt Alsdorf in Höhe von 2,86 Mio. Euro und für den Bereich Friedhofswesen 731.000 € in 2021 zur Verfügung.

 

Der Verlauf des IV. Quartals 2021 ist der Anlage 1 zu entnehmen.  Hier sind die zugeordneten Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes gegenübergestellt.

 

Das vorläufige Ergebnis entspricht dem derzeitigen Stand des Buchführungsabschlusses. Die Abgrenzungs- bzw. Jahresabschlussbuchungen werden das Ergebnis noch verändern.

 

Der Vermögensplan mit investiven Maßnahmen und Beschaffung von rund 6.403.783 Euro (2021) ist hinsichtlich der Abwicklung dem Punkt  5 - Stand der Baumaßnahmen - der heutigen Sitzung zu entnehmen.  Gemäß § 20 EigVO NRW hat die Betriebsleitung des Betriebsausschusses quartalsmäßig zu unterrichten.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

- entfällt -

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

-entfällt -

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.03.2022 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - zur Kenntnis genommen