Beschlussvorlage - 2022/0108/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) folgende Gemeindestraßen als Anliegerstraßen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

Rosenstraße   - Anliegerstraße

Sudermannstraße  - Anliegerstraße

 

Am Hang   - Anliegerstraße

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die im Beschluss aufgeführten Straßen (vgl. Karten in Anlage 1 Seite 1 bis 3) wurden auf der Grundlage verschiedener Erschließungsverträge errichtet. Die Anlagen haben den Charakter von Anliegerstraßen und sollen wie folgt dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden:

 

 

Rosenstraße

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bemerkung

Hoengen

19

1574

 

Hoengen

19

1633

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sudermannstraße

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bemerkung

Alsdorf

37

404

 

Alsdorf

37

Teil aus 417

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund von veränderten Eigentumsverhältnissen wird mit der folgenden Widmung die Verfügung vom 24. März 2017 korrigiert:

 

 

Am Hang

Gemarkung

Flur

Flurstück

Bemerkung

Alsdorf

6

308

Unterführung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde (§ 6 Abs. 2 StrWG NRW). Die Straßenbaubehörde ist bei allen aufgeführten Straßen entsprechend § 3 Abs. 4 StrWG NRW die Stadt Alsdorf.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Keine.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Keine.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen