Beschlussvorlage - 2009/0080-2.1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Von der BBE Retail Unternehmensberatung GmbH & Co. KG wurden im Jahr 2008 ein Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Stadt Alsdorf erarbeitet. Darin sind neben dem Hauptzentrum Alsdorf die Nahversorgungszentren Mariadorf, Blumenrath sowie Hoengen ausgewiesen. Diese sind gemäß den landesplanerischen Vorgaben mit der Bezirksregierung abzustimmen. Hierzu fand am 19.06.2009 eine Ortsbegehung mit der BezReg, sowie IHK statt.

Nach der gemeinsamen Besichtigung der Standorte, kommen sowohl die Bezirksregierung als auch die IHK zu dem Ergebnis, dass der im EH Konzept abgegrenzte Bereich in Hoengen nicht die Vorraussetzungen für ein Nahversorgunsgzentrum im Sinne des Einzelhandelserlasses erfüllt. (Anlage 1 und 2). Der Bestand an kleinflächigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben reicht nicht aus, um die Abgrenzung als NVZ zu rechtfertigen. Darüber hinaus fehlen sowohl bei der Kaufkraft als auch bei Freiflächen die Potentiale, sich zu einem NVZ weiterzuentwickeln. 

 

Darstellung der Rechtslage:

- entfällt -

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

- entfällt -

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt -

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zur Kenntnis genommen