Beschlussvorlage - 2022/0142/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW); hier: Straßen- bzw. Platzbenennung nach Herrn Heinz Schüller
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2022
|
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit gemeinsamen Antrag vom 23.03.2022 der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Hoengen 1756 e.V. und des Alsdorfer Geschichtsverein e.V. wird die Benennung eines Platzes oder einer Straße nach Herrn Heinz Schüller beantragt.
Der Antrag ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Rat der Stadt hat diese Aufgabe auf den Hauptausschuss übertragen.
Straßen- und Platzbezeichnungen werden durch die Stadt Alsdorf verfügt. Gemäß der Zuständigkeitsordnung entscheidet hierüber der Ausschuss für Stadtentwicklung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
33,5 kB
|
