Beschlussvorlage - 2022/0124/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

 

a)              nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der informellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (VL 2021/0454/A61) und aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz -, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe in Anlage 11.

 

b)             den Bebauungsplanentwurf Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz als Satzung.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die Stadt Alsdorf beabsichtigt auf der südlichen Teilfläche des ehemaligen Viktoria Sportplatzes nördlich der Schaufenberger Straße künftig eine Gemeinbedarfsfläche und eine Grünfläche auszuweisen.

 

 

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz befindet sich nördlich der Schaufenberger Straße. Das Gebiet grenzt im Süden an die Gärten der „Schaufenberger Straße“, im Osten an die Gärten der „Linnicher Straße“, im Norden an eine Teilfläche des alten Viktoria Sportplatzes sowie im Westen an den vorhandenen Weg „Am Viktoriasportplatz“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz umfasst Teile des Flurstückes 5316, Flur 2, Gemarkung Alsdorf, sowie Teile der Flurstücke 129 und 132, Flur 14, Gemarkung Alsdorf.

Die Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 0,7 ha (6.987 m).

 

 

Planerische Rahmenbedingungen

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für das Plangebiet ASB Allgemeiner Siedlungsbereich dar.

 

Landschaftsplan

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Innenbereich und damit außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II „Baesweiler-Alsdorf-Merkstein“ der Städteregion Aachen.

 

Flächennutzungsplan

r den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz stellt der rechtskräftige Flächennutzungsplan 2004 „Grünflächen mit Zweckbestimmung Sportplatz“ sowie „Gewerbliche Bauflächen“ und „Wohnbauflächen“ dar. Die Flächennutzungsplandarstellung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege einer Berichtigung entsprechend als „Fläche für den Gemeinbedarf“ und „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz“ anzupassen.

 

Bebauungsplan

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.

 

 

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes

Anlass für den Bebauungsplan Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz ist die Fortschreibung der Bedarfsplanung 2020 2022 für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (VL 2020/0094/A51.1). Dabei wurde ermittelt, dass dringend zusätzliche Plätze für die Deckung der anstehenden Bedarfe zu schaffen sind. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 28.05.2020 (VL 2020/0220/A51.1), den Grundsatzbeschluss zum Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte auf dem ehemaligen Viktoriasportplatz gefasst.

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche des Tennensportplatzes innerhalb der ehemals durch den Verein JSV Alsdorf 2010 e.V. genutzten Sportplatzanlage, die sich nördlich der Schaufenberger Straße befindet. Gemäß Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Alsdorf 2015-2020 wird an der Nutzung der Fläche als Sportplatz nicht festgehalten. Durch die Optimierung der Schulsportanlagen in Verbindung mit dem neuen Sportplatz am Energeticon wird der Bedarf an Sportflächen für Schulen und Vereine zukünftig abgedeckt. Die Plangebietsfläche wird daher frei und kann einer neuen Nutzung zugeführt werden.

 

Der Schulentwicklungsplan der Stadt Alsdorf stellt für die kommenden Jahre 2020/21 bis 2025/26 einen erhöhten Bedarf an Grundschulplätzen dar. Vor dem Hintergrund der zukünftig geplanten städtebaulichen Entwicklungen und Schaffung neuer Wohnbauflächen im Stadtgebiet wie zum Beispiel am Zentralparkplatz, nördlich des Rathauses, am östlichen Rand von Alsdorf-Busch oder auch nördlich der Herzogenrather Straße ist in Alsdorf-Mitte zukünftig mit einem weiteren Bevölkerungsanstieg und einem über den Betrachtungszeitraum (bis 2025) der Schulentwicklungsplanung hinausgehenden Bedarf an sozialer Infrastruktur zu rechnen. Eine genaue Bedarfsplanung für die Jahre ab 2026 ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht möglich, da hierfür zunächst eine Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist. Gleichzeitig sind im Stadtgebiet nur noch wenige potentielle Bauflächen für soziale Infrastruktur vorhanden. Aus diesem Grund soll von der ursprünglich vorgesehenen Wohnbebauung auf den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen (vgl. VL 2020/0357/A61) Abstand genommen werden. Diese Flächen sollen stattdessen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen und als Reservefläche für zukünftig eventuell erforderliche soziale Infrastruktureinrichtungen vorgehalten werden.

 

Im Rahmen der oben genannten geplanten städtebaulichen Entwicklungen ist zukünftig ein Zuzug von jungen Familien und damit ein erhöhter Bedarf an Frei- und Spielflächen zu erwarten. Insbesondere für Geschosswohnungsbauten, wie sie auch auf den Flächen nördlich des Rathauses vorgesehen sind, haben nahegelegene Frei- und Spielflächen eine besondere Bedeutung als Erholungsräume für Kinder und Jugendliche. Innerhalb des Plangebietes wird daher nach Vorgaben des Referats 2 für Jugend, Schulen und Sport neben der Kindertagesstätte im ersten Schritt auch eine Spielwiese vorgesehen.

 

Ziel des Bebauungsplans Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte und eine Spielwiese zur Deckung der vorhandenen und zukünftigen Bedarfe der Alsdorfer Bevölkerung an Kinderbetreuungsplätzen.

 

 

Inhalt des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan sieht eine neue sechsgruppige Kindertagesstätte und eine Spielwiese auf einer Fläche von insgesamt ca. 0,7 ha (6.987 m) vor. Die geplante Kindertagesstätte soll nach dem Vorbild der Kita Florianstraße als eingeschossiges oktogonales Solitärgebäude im westlichen Bereich des Plangebietes errichtet werden. Die östliche Teilfläche des Plangebietes wird als Spielwiese vorgehalten.

 

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt nördlich der „Schaufenberger Straße“ über eine neu zu errichtende Stichstraße zwischen den Grundstücken Schaufenberger Straße Nr. 61 und Nr. 83. Zur Realisierung der Erschließung soll die heutige Zuwegung zum Sportplatz als öffentliche Verkehrsfläche mit einer Wendeanlage ausgebaut werden. Entlang der Nordseite der Grundstücke an der Schaufenberger Straße soll eine Zuwegung zur Kita erfolgen, entlang derer auch die erforderlichen Stellplätze angeordnet werden.

 

Die Wegeverbindung zwischen der „Schaufenberger Straße“ und der Straße „Am Heggeströfer“ östlich des bestehenden Sportplatzes soll auch zukünftig als Fußwegeverbindung beibehalten werden.

 

Die Entwässerung des Kita-Grundstückes soll über einen Anschluss an den bestehenden Kanal in der Schaufenberger Straße erfolgen. Die Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ist zeitnah avisiert. 

 

 

 

 

 

 

Verfahrensverlauf

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 08.09.2020 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz gefasst, der städtebauliche Entwurf gebilligt sowie die Durchführung einer informellen Bürgerversammlung beschlossen (2020/0357/A61).

 

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung am 07.09.2021 eine Änderung des Geltungsbereiches beschlossen und eine Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes gebilligt. Der Beschluss über die Durchführung einer informellen Bürgerversammlung vom 08.09.2020 wurde in der gleichen Sitzung erneut bestätigt (VL 2021/0339/A61).

 

Die informelle Bürgerinformationsveranstaltung fand am 23.09.2021 im Rathaus der Stadt Alsdorf statt. Darüber hinaus bestand für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach diesem Termin die Planentwürfe einzusehen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sind keine Anregungen und Bedenken eingegangen.

 

Die informelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 06.10.2021 für einen Zeitraum vom einem Monat. Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen sind in die weitere Entwurfsarbeit eingeflossen. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen wurden dahingehend angepasst.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.11.2021 (VL 2021/0454/A61) erfolgte der Beschluss über die von der Verwaltung vorgelegten Beschlussentwürfe zu den vorgebrachten Anregungen aus der informellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die Billigung des Bebauungsplanentwurfes und der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz.

 

Die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden wurde in der Zeit vom 10.12.2021 14.01.2022 durchgeführt.

 

Aus Gründen des Infektionsschutzes erfolgte die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet, gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz PlanSiG) in der zurzeit geltenden Fassung.

Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Termin im Rathaus einzusehen.

 

Dieser Vorlage sind der städtebauliche Entwurf (Anlage 2), der Entwurf zum Rechtsplan (Anlage 3), die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5) als Anlage beigefügt.

Ferner liegen der Vorlage eine Vorprüfung der Artenschutzbelange Stufe 1 (Anlage 6), ein Altlastengutachten (Anlage 7), eine Stellungnahme zur Untergrundsituation (Anlage 8) und ein Entwässerungskonzept (Anlage 9) für das Plangebiet als Anlage bei.

 

 

 

  1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Anregungen oder Bedenken eingegangen.

 

 

  1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

 

Eine tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 10) sowie die jeweiligen Beschlussentwürfe der Verwaltung im Rahmen der Prüfung und Abwägung sind der detaillierten Anlage 11 zu entnehmen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dieses Aufstellungsverfahren ist zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung vorgesehen. Formale Voraussetzung hierfür ist gemäß § 13a BauGB, dass innerhalb des Bebauungsplanes eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird, von insgesamt

 

- weniger als 20.000 m², wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder

 

- 20.000 und nicht mehr als 70.000 m², wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung die Einschätzung erlangt wurde, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.

 

Die Gesamtfläche des durch den Bebauungsplan Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz überplanten Bereiches beträgt ca. 6.987 m². Die maximal zulässige Grundfläche liegt somit unter der im § 13a BauGB geforderten zulässigen Grundfläche von 20.000 m². Mit dem Bebauungsplan Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz sollen die Voraussetzungen für eine Wiedernutzbarmachung einer derzeitigen Brachfläche (Flächenrecycling) geschaffen werden. Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und es ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Natura 2000 Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist demnach zulässig.

 

Im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB sowie, bei einer zulässigen Grundfläche von unter 20.000 m², der Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe gemäß § 1a Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Stadt Alsdorf ist Eigentümerin des Grundstückes. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz entstehen sowohl Personal- und Planungskosten als auch erforderliche gutachterliche Kosten.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz soll neues Baurecht für die Errichtung einer Kindertagesstätte und einer Spielwiese geschaffen werden. Damit besteht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des demographischen und gesellschaftlichen Wandels, in integrierter Lage den Bedürfnissen der Alsdorfer Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Da an der vorherigen Nutzung des Grundstücks als Sportplatz, entsprechend des Sportstättenentwicklungsplans der Stadt Alsdorf 2015-2020, nicht festgehalten wurde, kann die Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. Entsprechend dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden die freigewordenen Flächen somit wieder nutzbar gemacht (recycelt) und in die künftige Siedlungsentwicklung integriert.

 

Durch die geplante Nutzung als Kindertagesstätte und als Spielwiese wird die Bebauung des Plangebietes auf ein geringes Maß reduziert. Dies wirkt sich auf den Versiegelungsgrad und damit in ökologischer und klimatischer Hinsicht positiv aus.  

 

Im Zuge des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 373 Am alten Viktoria Sportplatz wurde eine Artenschutzprüfung I zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange erarbeitet. Im Ergebnis werden bei diesem innerörtlichen und baulich vorbelasteten Gelände keine artenschutzrechtlichen Einschränkungen erwartet.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen

Erweitern

10.05.2022 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen