Beschlussvorlage - 2022/0125/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung/Hauptausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die zweite Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Alsdorf (Anlage 1).

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Aufgrund von Gesetzesnovellierungen ist eine Anpassung der Baumschutzsatzung der Stadt Alsdorf an die neuen Rechtsgrundlagen erforderlich, so dass rechtssichere Bescheide im Rahmen der Baumschutzsatzung erstellt werden können. Das in der bisherigen Satzung zitierte Landschaftsgesetz wurde durch das Landesnaturschutzgesetz NRW ersetzt. Das in der bisherigen Satzung genannte Bundeswaldgesetz ist nunmehr das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz). Das in der bisherigen Satzung genannte Landesforstgesetz ist nunmehr das Forstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz). Die Änderungen sind zur Nachvollziehbarkeit in Anlage 2 kenntlich gemacht (Neuerungen sind kursiv abgedruckt).

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Es erfolgt eine Anpassung an die novellierte Gesetzgebung (Landesnaturschutzgesetz NRW, Bundeswaldgesetz, Landesforstgesetz).

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Mit den Einnahmen, die aus der Baumschutzsatzung generiert werden, werden jährliche Neupflanzungen im Stadtgebiet zweckgebunden finanziert.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Baumschutzsatzung trägt zur Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Alsdorf bei. Der städtische Baumbestand hat dabei überaus wichtige Funktionen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Mit der hiesigen 2. Änderung der Baumschutzsatzung erfolgt keine inhaltliche Änderung. Insofern bleibt die seit Jahren erfolgreich praktizierte Unterschutzstellung von Bäumen im Stadtgebiet unverändert bestehen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen

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05.05.2022 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

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10.05.2022 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen