Beschlussvorlage - 2022/0140/A32
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW); hier: Zustand des Friedhofs Alsdorf-Hoengen, Jülicher Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.05.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 09.02.2022 ging bei der Stadt Alsdorf der Antrag über den Zustand des Friedhofs Alsdorf Hoengen, Jülicher Str. ein. Der Antrag bemängelt verschiedene Punkte auf dem Friedhof Hoengen und wurde von insgesamt 84 Bürger/innen unterschrieben.
Am 04.04.2022 fand die 15. Sitzung der Friedhofskommission statt, hier wurde der Friedhof Hoengen gemeinsam begangen.
Die verschiedenen Punkte des Antrags wurden einzeln begutachtet und geprüft. Die Protokollierung hierzu erfolgte in der Niederschrift über die 15. Sitzung der Friedhofskommission (Auszug anbei). Hierbei wurde festgestellt, dass kein akuter Handlungsbedarf, außerhalb der bereits festgelegten Planungen, besteht.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede/r das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Bei der Stadt Alsdorf ist der Hauptausschuss zuständig für Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW. Der/die Antragsteller/in ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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983,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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279,9 kB
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