Beschlussvorlage - 2022/0189/A65
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW); hier: Einbau von Bremsschwellen im Bezirk Kellersberg (Anfang Hebbelstraße und obere Othbergstraße) im Januar 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 65 Bauamt
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt keine weiteren Fahrbahnschwellen für den Streckenabschnitt der Othbergstraße zwischen den Häusern 2 und 14 vorzusehen. Jedoch soll mittels Markierung eine optische Verkehrsberuhigung im Einfahrtbereich des v.g. Streckenabschnittes der Othbergstraße erfolgen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Nach Auffassung des Antragstellers wurde versäumt im Streckenabschnitt der Häuser 2 bis 14 der Othbergstraße Fahrbahnschwellen einzubauen. Der Antragsteller bezieht sich darauf, dass im Januar 2022 einige Fahrbahnschwellen in der Nähe des Kindergartens Herz Jesu eingebaut wurden und regt die Installation von mindestens zwei zusätzlichen Fahrbahnschwellen im o.a. Streckenabschnitt der Othbergstraße an, um somit die Sicherheit der Kindergartenkinder und der anwohnenden Kinder zu gewährleisten. (Anlage 1)
Es ist zutreffend, dass im Januar 2022 zwei Fahrbahnschwellen im Umfeld des Kindergartens eingebaut wurden (Anlage 2). Eine dieser Fahrbahnschwellen befindet sich in der Hebbelstraße vor Haus Nr. 6/8, also in unmittelbarer Nähe zum Eingang des Kindergartens. Eine weitere Fahrbahnschwelle wurde direkt neben dem Kindergarten in der Othbergstraße vor Haus Nr. 18 installiert; hiermit wurde auch dem besonderen Umstand Rechnung getragen, dass sich vor dem benachbarten Haus Nr. 16 eine Schulbushaltestelle für Kinder der Grundschule Ost befindet. Des Weiteren ist vorgesehen, die vorhandene Aufpflasterung in der Konsumstraße mittels Markierung optisch aufzuwerten.
Die vorstehenden Maßnahmen entsprechen dem Verkehrsberuhigungskonzept, welches anlässlich eines Antrages der SPD-Fraktion vom Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 08.09.2020 beschlossen wurde. Entsprechend der eigens hierfür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt derzeit eine sukzessive Umsetzung des Maßnahmenpaketes an insgesamt 30 Kindergarten- und Grundschulstandorten. In der Anlage 3 sind der zugrundeliegende Antrag der SPD Fraktion vom 12.05.2020 sowie das in der AfS-Sitzung am 08.09.2020 beschlossene Konzept beigefügt. Unter Pkt. 14 des Konzeptes wird die Maßnahme für den Kindergarten Herz-Jesu mit den o.a. drei Maßnahmen aufgeführt.
Der Antrag der SPD-Fraktion zielt auf die Verkehrssicherheit der Kinder unmittelbar vor allen Kindergärten und Schulen ab, nicht jedoch auf den gesamten Weg dorthin.
Der in Rede stehende Streckenabschnitt der Othbergstraße zwischen den Häusern 2 und 14 (abfließende Einbahnstraße in Richtung Ringstraße) zählt nicht mehr zum unmittelbaren Umfeld des Kindergartens. Folglich sind dort im Rahmen des Verkehrsberuhigungs-konzeptes keine Fahrbahnschwellen vorgesehen.
Die Othbergstraße ist Bestandteil einer verkehrsberuhigten Zone, die fast den gesamten Ortsteil Kellersberg I umfasst. Innerhalb der verkehrsberuhigten Zone gilt Schritt-geschwindigkeit. Im Bereich der Häuser 2 - 14 ist die Othbergstraße als Mischverkehrsfläche ausgebaut und weist aufgrund einer alternierenden Parkordnung, die außerdem noch mit Pflanzbeeten unterstützt wird, eine wirksame Verkehrsberuhigung auf. Zweifelllos kann jedes zusätzliche verkehrsberuhigende Element zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, jedoch stellt sich aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch die Frage nach Aufwand und Nutzen. In jedem Fall wären ähnlich gelagerte Fälle ebenso zu behandeln, so dass eine Ausstattung sämtlicher zu- und abfließender Straßen an allen 30 Kindergarten- und Grundschulstandorten mit verkehrsberuhigenden Elementen zu einer mehrfachen Übersteigung der bisher veranschlagten Aufwendungen und Kosten führt.
Aufgrund der vor beschriebenen Sachlage wird die Installation zusätzlicher Fahrbahnschwellen seitens der Verwaltung nicht befürwortet.
Zusätzlich zu den drei beschlossenen Maßnahmen wird das Markieren einer vorhandenen Anrampung in der Othbergstraße in Höhe Haus Nr. 14 vorgeschlagen. Es handelt sich hierbei um eine unauffällige Anrampung im Übergangsbereich zwischen Asphaltfahrbahn und gepflasterter Mischverkehrsfläche. Mittels Markierung lässt sich dieses bauliche Element im Einfahrtbereich des in Rede stehenden Streckenabschnittes der Othbergstraße zwischen den Häusern 2 und 14 optisch hervorheben. Da sich die Anrampung außerdem im unmittelbaren Umfeld des Kindergartens befindet und die Kosten und Aufwendungen für die Markierungsarbeiten marginal sind, stellt diese Maßnahme nach Auffassung der Verwaltung eine vertretbare Lösung im Sinne des beschlossenen Verkehrsberuhigungskonzeptes für alle Kindergärten und Grundschulen dar.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede/r das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Bei der Stadt Alsdorf ist der Hauptausschuss zuständig für Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW. Der/die Antragsteller/in ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für das Markieren der Aufpflasterung in Höhe Othbergstraße 14 werden als marginal angenommen und sind in den seinerzeit veranschlagten Kosten für das bereits in der AfS-Sitzung am 08.09.2020 beschlossene Verkehrsberuhigungskonzept für alle Kindergärten und Grundschulen enthalten.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
