Beschlussvorlage - 2022/0122/A40
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz eines Schulbusses für die Kellersberger Grundschüler zur Gemeinschaftsgrundschule Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, für das Schuljahr 2022/2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
10.05.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
- Der Schulbus für die Kellersberger Grundschüler zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, für das Schuljahr 2022/2023 wird eingesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die o.a. Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/2023
neu auszuschreiben.
- Der Einsatz eines Schulbusses für die Beförderung der Kellersberger Grundschüler
zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, wird ab dem Schuljahr
2022/2023 eingestellt.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Seit der Zusammenlegung zum Schuljahr 2012/2013 der ehemaligen Gemeinschafts-grundschulen (GGS) Alsdorf-Kellersberg und Alsdorf-Ost zu einer Gemeinschafts-grundschule Alsdorf-Kellersberg/Ost am Standort Pommernstraße 2a, Alsdorf, werden die SchülerInnen aus dem Bereich des Stadtteils Kellersberg zum o.a. Schulstandort im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs "Kellersberger Bus" befördert.
Die entstehenden Schülerfahrkosten gehen zu Lasten der Stadtkasse. Eine Eigenbeteiligung der Eltern wurde ausgeschlossen.
Die Bereitstellung dieses Schülerspezialverkehrs ist dem Rat der Stadt jährlich erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Diese Entscheidungen basieren auf einem Ratsbeschluss vom 15.07.2010.
Die Beförderung der SchülerInnen mit dem Bus in den vergangenen Schuljahren stellt sich
wie folgt dar:
Schuljahr Anzahl der max. beförderten
SchülerInnen insgesamt/täglich
2012/2013 62
2013/2014 37
2014/2015 31
2015/2016 33
2016/2017 54
2017/2018 49
2018/2019 50
2019/2020 50
2020/2021 40
2021/2022 50
Bis heute konnte eine Elterninitiative für die Begleitung der SchülerInnen auf dem Schulweg nicht eingerichtet werden. Im Wege steht hier der enorme organisatorische Aufwand und evtl. zusätzliche Personalkosten, wenn diese Aufgaben nicht ehrenamtlich übernommen würden.
Im Falle der Einstellung des Schulbusses zur GGS Kellersberg/Ost, entstünden notwendige Fahrkosten für SchülerInnen der Primarstufe, wenn der Schulweg mehr als 2 km beträgt. Diesen SchülerInnen würde ein School&Fun-Ticket gewährt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist lediglich für SchülerInnen, die am Ende des Einzugsgebietes Kellersberg I wohnen, der Schulweg weiter als 2 km.
Lotsenstellen für Schüler, die den Schulbus bisher nicht nutzen, sind wie folgt eingerichtet:
- Broicher Straße/Husemannstraße
- Kurt-Koblitz-Ring/Broicher Straße (dieser Übergang ist z. Zt. nicht besetzt)
- Kleiner Bahnübergang (Mariadorfer Straße)
- Kurt-Koblitz-Ring/Weinstraße.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der aktuellen Preisentwicklung werden die Kosten für die Schülerbeförderung im Schuljahr 2022/2023 zur Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf - Kellersberg/Ost auf ca. 37.000,00 € geschätzt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden beim Sachkonto 527300 / Kostenträger 03-02-02 / Kostenstelle 2109, bereitgestellt.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der beiden Grundschulen konnte die Stadt ihr Infrastrukturvermögen reduzieren und Bewirtschaftungskosten einsparen. Damit erfüllt sie eine von der GPA NRW aufgestellte Forderung, das Infrastrukturvermögen zu reduzieren.
