Beschlussvorlage - 2022/0122/A40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Der Schulbus für die Kellersberger Grundschüler zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, für das Schuljahr 2022/2023 wird eingesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die o.a. Schülerberderung für das Schuljahr 2022/2023

neu auszuschreiben.

 

  1. Der Einsatz eines Schulbusses für die Beförderung der Kellersberger Grundschüler

zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, wird ab dem Schuljahr

2022/2023 eingestellt.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Seit der Zusammenlegung zum Schuljahr 2012/2013 der ehemaligen Gemeinschafts-grundschulen (GGS) Alsdorf-Kellersberg und Alsdorf-Ost zu einer Gemeinschafts-grundschule Alsdorf-Kellersberg/Ost am Standort Pommernstraße 2a, Alsdorf, werden die SchülerInnen aus dem Bereich des Stadtteils Kellersberg zum o.a. Schulstandort im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs "Kellersberger Bus" befördert.

 

 

Die entstehenden Schülerfahrkosten gehen zu Lasten der Stadtkasse. Eine Eigenbeteiligung der Eltern wurde ausgeschlossen.

 

Die Bereitstellung dieses Schülerspezialverkehrs ist dem Rat der Stadt jährlich erneut zur Entscheidung vorzulegen.

 

Diese Entscheidungen basieren auf einem Ratsbeschluss vom 15.07.2010.

 

Die Beförderung der SchülerInnen mit dem Bus in den vergangenen Schuljahren stellt sich

wie folgt dar:

 

Schuljahr     Anzahl der max. beförderten

SclerInnen insgesamt/täglich

 

2012/2013     62

2013/2014     37

2014/2015     31

2015/2016     33

2016/2017     54

2017/2018     49

2018/2019     50

2019/2020     50

2020/2021     40

2021/2022    50

 

Bis heute konnte eine Elterninitiative für die Begleitung der SchülerInnen auf dem Schulweg nicht eingerichtet werden. Im Wege steht hier der enorme organisatorische Aufwand und evtl. zusätzliche Personalkosten, wenn diese Aufgaben nicht ehrenamtlich übernommen rden.

 

Im Falle der Einstellung des Schulbusses zur GGS Kellersberg/Ost, entstünden notwendige Fahrkosten für SchülerInnen der Primarstufe, wenn der Schulweg mehr als 2 km beträgt. Diesen SchülerInnen würde ein School&Fun-Ticket gewährt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist lediglich für SchülerInnen, die am Ende des Einzugsgebietes Kellersberg I wohnen, der Schulweg weiter als 2 km.

 

 

Lotsenstellen für Schüler, die den Schulbus bisher nicht nutzen, sind wie folgt eingerichtet:

- Broicher Straße/Husemannstraße

- Kurt-Koblitz-Ring/Broicher Straße (dieser Übergang ist z. Zt. nicht besetzt)

- Kleiner Bahnübergang (Mariadorfer Straße)

- Kurt-Koblitz-Ring/Weinstraße.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der aktuellen Preisentwicklung werden die Kosten r die Schülerbeförderung im Schuljahr 2022/2023 zur Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf - Kellersberg/Ost auf ca. 37.000,00 € geschätzt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden beim Sachkonto 527300 / Kostenträger 03-02-02 / Kostenstelle 2109, bereitgestellt.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der beiden Grundschulen konnte die Stadt ihr Infrastrukturvermögen reduzieren und Bewirtschaftungskosten einsparen. Damit erfüllt sie eine von der GPA NRW aufgestellte Forderung, das Infrastrukturvermögen zu reduzieren.

 

 

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Beschlüsse

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10.05.2022 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen