Beschlussvorlage - 2022/0202/A60
Grunddaten
- Betreff:
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Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gemäß § 83 GO NRW; hier: Ersatzneubau des Hallenbads
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.05.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 (TOP 5 der öffentlichen Sitzung) auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Gemeindeprüfungsanstalt beschlossen, einen Ersatzneubau für das Hallenbad mittels Generalübernehmervertrag an anderer Stelle vorzusehen und hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Realisierung einzuleiten. In der Folge wurden Haushaltsmittel in Höhe von 15,8 Millionen Euro in der Haushaltsplanung vorgesehen und ein Projektsteuerer beauftragt. Die Ausschreibung der Totalunternehmerleistung erfolgte daraufhin in einem mehrstufigen Verfahren, das nun abgeschlossen ist und zur Zuschlagserteilung gelangen soll (s. TOP 4 der nichtöffentlichen Sitzung).
Aufgrund der bekannten angespannten Marktlage im Baubereich ist der vor drei Jahren kalkulierte Finanzrahmen nicht mehr auskömmlich. Neben der höher als vorab geschätzten Angebotssumme für die Totalunternehmerleistung und der bereits beauftragten Projektsteuerungsleistung sowie dem Grunderwerb fallen Kosten für die Einrichtung, externe Leistungen in Form von Beratung, Gutachten und Ingenieurleistungen (Prüfstatik, Einmessung etc.) an. Das Gesamtkostenbudget muss daher von 15,8 Millionen Euro um 1,57 Millionen Euro auf 17,37 Millionen Euro erhöht werden. Eine Überarbeitung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus dem Jahr 2019 hat ergeben, dass die Neubauvariante trotzdem weiterhin wirtschaftlicher ist als die Sanierung des Altstandorts, die aufgrund der vorherrschenden Marktlage aktuell ebenfalls signifikant teurer ausfallen würde als 2019 geschätzt.
Da die durch den Ukraine-Krieg verschärfte Planungsunsicherheit bei wesentlichen Baustoffen die Unternehmer vor ein unkalkulierbares Risiko stellt, sieht der ausstehende Totalunternehmerauftrag eine Stoffpreisgleitklausel vor, durch die zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abzuschätzende weitere Kosten entstehen könnten. Einzelheiten zum Vertragsinhalt, insbesondere zu möglichen Auswirkungen der Stoffpreisgleitklausel, werden ebenfalls im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung erläutert.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro sind gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 1,57 Millionen Euro kann aus Haushaltsresten aus dem Jahr 2021 erfolgen, die sich wie folgt verteilen:
INV09-0039 Ersatzleistungen nach dem BauGB 192.000 Euro
INV09-0057 Investive Maßnahmen OGS 36.000 Euro
INV10-0001 Neubau von Straßenbeleuchtungskörpern 110.000 Euro
INV12-0001 Ankauf von Grundstücken 200.000 Euro
INV17-0003 Ausbau barrierefreie Bushaltestellen 272.000 Euro
INV20-0008 Dachsanierung Gesamtschule 50.000 Euro
INV20-0025 Notstrom Feuerwehr 100.000 Euro
INV20-0010 Erschließung Hüttchensweg 370.000 Euro
INV22-0015 Digitalpakt 240.000 Euro
Gesamt 1.570.000 Euro
Für die aufgezeigten Maßnahmen wurden größtenteils neue Ansätze in der Haushaltsplanung ab 2022 vorgesehen, sodass die Maßnahmen trotz der Umverteilung umgesetzt werden können.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Es wird davon ausgegangen, dass durch den Ersatzneubau Energie gespart werden kann. Der Betrieb des Hallenbads dient zur Gewährleistung des Schwimmunterrichts an den städtischen Schulen und stellt ein wesentliches Angebot innerhalb der lokalen Sportlandschaft dar.
