Beschlussvorlage - 2022/0213/A12
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung in der Besetzung von Ausschüssen und Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Rat und Verfassung
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der SPD-Fraktion Herrn Joachim Schümers zum beratenden Mitglied gem. § 58 Abs. 4 GO NRW in den Ausschuss für Stadtentwicklung. Herr Marvin Robert wird zu seinem persönlichen Stellvertreter benannt.
b) Der Rat der Stadt Alsdorf wählt auf Vorschlag der Grüne-Fraktion als Ersatz für Herrn Horst-Peter Knein:
- Herrn Rainer Janssen als sachkundigen Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NRW in den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste. Zu Stellvertreter/innen werden in folgender Reihenfolge gewählt:
Herr Stv. Horst-Dieter Heidenreich
Frau Stv. Janine Ivančić
Herr Stv. Thomas Langer
Herr Karl-Heinz Balfanz
Herr Thomas Hermanns
Herr Johann-Josef Kuntz
Herr Karl Lang
Frau Magdalena Malecha
Herr Marc Peters
Frau Heidrun Sengstake
Herr Klaus Müller
- Herrn Karl Lang in den Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderungen.
- Als Vorschlag an die Verbandsversammlung der Regioentsorgung Herrn Rainer Janssen in den Regionalen Abfallwirtschaftsbeirat der Regioentsorgung. Als persönlicher Vertreter für Herrn Janssen wird Herr Thomas Hermanns benannt.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
zu a) Die SPD-Fraktion bittet um Umbesetzung im Ausschuss für Stadtentwicklung.
zu b) Herr Horst-Peter Knein ist zum Ende des Monats April aus Alsdorf verzogen und hat aufgrund dessen seine Ämter niedergelegt. Eine Ersatzbenennung ist daher erforderlich. Die Grüne-Fraktion hat mit Schreiben vom 05.05.2022 (Anlage) entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Darstellung der Rechtslage:
§ 50 Absatz 3 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW):
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehört, eine/n Nachfolger/in.
§ 50 Absatz 4 letzter Satz GO NRW:
Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,7 kB
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