Beschlussvorlage - 2022/0142/A60-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW); hier: Straßen- bzw. Platzbenennung nach Herrn Heinz Schüller
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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31.05.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit gemeinsamen Antrag vom 23.03.2022 der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Hoengen 1756 e.V. und des Alsdorfer Geschichtsverein e.V. wurde die Benennung eines Platzes oder einer Straße nach Herrn Heinz Schüller beantragt.
Seitens des A 40 Schul- und Sportamtes sowie der Schulleitung der KGS Hoengen bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Benennung des Kirmes-/Schützen-/Bolzplatzes auf dem Schulgelände der KGS Hoengen an der Falterstraße nach Herrn Heinz Schüller, soweit sich hierdurch keine Einschränkungen der bisherigen Nutzbarkeit für die Schule ergeben.
Da dieser Platz nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet wird und daher auch weiter als Teil des Schulgeländes anzusehen ist, werden sich durch die beantragte Namensgebung keine Einschränkungen für den Schulbetrieb ergeben.
Der entsprechende Antrag sowie ein Lageplan sind als Anlagen zu dieser Vorlage beigefügt.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Rat der Stadt hat diese Aufgabe auf den Hauptausschuss übertragen.
Mit Beschluss vom 05.05.2022 hat der Hauptausschuss die Angelegenheit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Straßen- und Platzbezeichnungen werden durch die Stadt Alsdorf verfügt. Gemäß der Zuständigkeitsordnung entscheidet hierüber der Ausschuss für Stadtentwicklung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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