Beschlussvorlage - 2022/0207/A65

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Erläuterungen der Verwaltung und der ASEAG zur Kenntnis und fasst zu den drei Punkten des Fraktionsantrags jeweils folgenden Beschluss:

 

 

zu 1) Fahrplananpassungen auf der Linie 51

 

Einer Ausweitung des 15-Minuten-Taktes zwischen Alsdorf und Baesweiler ab Juni 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die resultierende Mehrbelastung durch die städteregionale Verbandsumlage in Höhe von ca. 11.000 €/Jahr ab dem Haushaltsjahr 2023 zu berücksichtigen.

 

 

 

zu 2)  Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Freizeitparks Ofden

 

a)        Einer Fahrtrichtungsänderung für einzelne ausgewählte Fahrten der ringförmig verlaufenden Linie AL 3 wird zugestimmt.

 

oder

 

b)        Einer Fahrtrichtungsänderung für jede zweite Fahrt der ringförmig verlaufenden Linie AL 3 wird zugestimmt. 

 

oder

 

 

c)         Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeit und die finanziellen Auswirkungen von einigen wenigen zusätzlichen Fahrten auf der AL 3 auszuloten. Ein entsprechender Vorschlag ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer der nächsten Sitzungen zu unterbreiten. 

 

 

 

zu 3)  Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen dem Businesspark Alsdorf- Hoengen (BPA) und der Innenstadt

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung anhand einer neuen Betriebsbefragung und Bedarfsanalyse in einer der nächsten Sitzungen einen Vorschlag für ein modifiziertes Fahrplankonzept für den BPA zu unterbreiten.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Antrag der Grüne-Fraktion vom 07.12.2021 beinhaltet folgende Maßnahmen:

 

1)  Fahrplananpassung auf der Linie 51

2)  Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Freizeitparks Ofden

3)  Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen dem Businesspark Alsdorf- Hoengen und der Innenstadt

 

Der o.a. Antrag der GRÜNE Fraktion wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Ratssitzung am 14.12.2021 eingebracht. Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss für Stadtentwicklung ein diesbezügliches Gesamtkonzept in Form einer beratungsreifen Vorlage mit dem Ziel der Stärkung des ÖPNV in Alsdorf vorzulegen, mit der Perspektive dies in künftigen Haushaltsjahren zu berücksichtigen.

 

Nachstehend erfolgen die Sachdarstellungen zu den einzelnen Punkten; für gewünschte Erläuterungen und Rückfragen wird in der Sitzung auch ein Vertreter der ASEAG anwesend sein. 

 

 

1)  Fahrplananpassung auf der Linie 51

 

Zwischen Aachen und Alsdorf verkehrt die Linie 51 montags bis freitags im 15-Minuten-Takt; die Stadt Baesweiler ist im v.g. Zeitraum mit einem 30-Minuten-Takt angeschlossen. Seit dem Jahr 2020 gibt es zwischen Aachen und Würselen ein verbessertes Fahrplanangebot, indem montags bis freitags zwischen 13 und 19 Uhr der vormalige 15-Minuten-Takt auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet wurde. (Anlage 2) Seitens der Stadt Baesweiler besteht grundsätzlich der Wunsch nach einem durchgehenden 10-Minuten-Takt zwischen Aachen und Baesweiler. Da die Taktverdichtung auch auf Alsdorfer Stadtgebiet erfolgt, setzt dies eine Zustimmung der Stadt Alsdorf voraus. Einhergehend erfolgt eine Anhebung der städteregionalen ÖPNV-Zuweisung aller von der Taktverdichtung betroffenen Kommunen. Im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten wurde seitens der Stadt Baesweiler eine weitere Lösung mit deutlich geringerem Kostenanteil für die Stadt Alsdorf initiiert, demnach statt des 10-Minuten-Taktes montags bis freitags zwischen 13 und 19 Uhr auch bereits ein 15-Minuten-Takt zu einer deutlichen Verbesserung des Fahrplanangebotes führt.

Infolge der v.g. Bestrebungen i.V.m. einem Antrag der Grüne Fraktion vom 12.01.2021 erfolgte eine Beratung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 23.02.2021. Bei der damaligen Beratung standen die beiden nachstehenden Vorschläge zur Disposition

 

Vorschlag 1

-  10-Minuten-Takt zwischen Aachen und Baesweiler (mo-fr ,13-19 h)

 

-  Mehrbelastung für die Stadt Alsdorf durch die städteregionale Verbandsumlage

= 89.000.-€/Jahr

Dieser Wert basiert auf Daten der Verbandsumlage aus dem Jahr 2021. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen (Ukrainekrise) ist eine gesicherte Prognoseberechnung derzeit nicht möglich; es ist von einer entsprechenden Kostensteigerung auszugehen.

 

- Mit dieser Maßnahme wird das derzeitige Aufeinandertreffen nicht-synchronisierter Taktfolgen behoben. Die Verdichtung der Taktfolge kommt den Pendlerverkehren auf dem gesamten Streckenabschnitt Aachen Baesweiler zugute, wobei Alsdorf selber im Gegensatz zu den beiden Nachbarstädten Würselen und Baesweiler bereits heute über eine zügige schienengebundene Anbindung der Euregiobahn an das Hauptzentrum Aachen verfügt.

 

- Perspektivisch wird von den Städten Aachen und Würselen montags bis freitags eine Ausweitung des 10-Minuten-Taktes von bisher 13 19 Uhr auf den Zeitraum 7- 19 Uhr angestrebt. Dies hätte dann für alle betroffenen Kommunen eine weitere Mehrbelastung durch die städteregionale Verbandsumlage zur Folge.   

 

 

Vorschlag 2

- 15-Minuten-Takt zwischen Alsdorf und Baesweiler unter Beibehaltung des vorhandenen Fahrplanes zwischen Aachen und Alsdorf (weitestgehend 15 Minuten-Takt).

- Mehrbelastung für die Stadt Alsdorf durch die städteregionale Verbandsumlage

= 11.000.-€/Jahr

Dieser Wert basiert auf Daten der Verbandsumlage aus dem Jahr 2021. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen (Ukrainekrise) ist eine gesicherte Prognoseberechnung derzeit nicht möglich; es ist von einer entsprechenden Kostensteigerung auszugehen.

 

- Mit dieser Maßnahme wird insbesondere das Stadtgebiet Baesweiler in dichterer Taktfolge an die Euregiobahn am Haltepunkt Alsdorf-Annapark herangeführt. Dieser Vorteil betrifft auch die auf Alsdorfer Stadtgebiet gelegene Haltestelle Neuweiler; dies ist ebenfalls mit der aktuellen Revitalisierung des Einzelhandelsstandorts am Rosenkränzchen zu sehen.

 

Der Ausschuss beschloss damals die Angelegenheit zurückzustellen und im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes - Teilbereich Mobilitätsmaßnahmen - erneut zu beraten. Diesbezügliche Beratungen im Rahmen eines derzeit zur Förderung beantragten Mobilitätskonzeptes stehen künftig noch an. 

 

In dem aktuellen Antrag der Grüne-Fraktion vom 07.12.2021 wird eine Angebotsverbesserung gemäß Vorschlag 2 (15-Minuten-Takt Alsdorf-Baesweiler, 11.000.- €/Jahr) beantragt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt der Vorschlag 1 = 10-Minuten-Takt die optimale Lösung hinsichtlich einer nutzerfreundlichen Verbindung dar und trägt in vollem Umfang zu einer Attraktivierung der Linie 51 auf Alsdorfer Stadtgebiet bei. Hingegen sind beim Vorschlag 2 die leistungssteigernden Effekte schwerpunktmäßig auf die Relation zwischen Alsdorf Innenstadt und Baesweiler ausgerichtet wobei diese u.a. auch dem zukünftigen Einzelhandelsstandort am Rosenkränzchen zu Gute kommen. In Anbetracht der Kostensituation leistet daher auch der Vorschlag 2 einen spürbaren Beitrag zur Stärkung des ÖPNV.

 

Unter Berücksichtigung erforderlicher Beschlüsse des städteregionalen AVV- Beirates und der AVV-Zweckverbandsversammlung ist eine Umsetzung der Maßnahme auf der Linie 51 frühestens im Juni 2023 möglich.

 

 

2) Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Freizeitparks Ofden

 

Hinsichtlich einer Angebotsverbesserung für den Freizeitpark Ofden wurde bereits im Jahr 2019 ein Antrag der Grüne-Fraktion vorgelegt. Zu dem damaligen Antrag vom 02.09.2019 fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Beschluss, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Mit dem aktuell vorliegenden Fraktionsantrag der Grüne-Fraktion vom 07.12.2021 wird diese Antrag wieder aufgegriffen mit der Begründung, dass der neue Wohnstandort neben dem Freizeitpark zu einer erhöhten Verkehrsnachfrage führt.

In dem ursprünglichen Antrag der Grüne Fraktion vom 02.09.2019 wurde bemängelt, dass an Wochentagen während der Abendstunden und an Wochenenden gänztägig die Linie AL 3 nur in einer Richtung verkehrt, verbunden mit Nachteilen für die Ortsteile Ofden, Kellersberg und Ost. (Anlage 3)

Die Linie AL 3 verkehrt im Ringverkehr auf der Relation Annapark Siedlung Ost Kellersberg Siedlung Ofden Freizeitpark Ofden Annapark. Montag bis Freitag erfolgt bis 18:00 Uhr ein halbstündlicher Richtungswechsel; anschließend verkehrt die Linie AL 3 bis Betriebsschluss um 22:30 Uhr halbstündlich im Uhrzeigersinn, wobei die Fahrten ab 19:30 Uhr als Bedarfsverkehr mit einem Anruf-Linientaxi durchgeführt werden.  Samstags in der Zeit von 7:00 21:00 Uhr und sonntags von 12:00 19:00 Uhr verkehrt die Linie AL 3 stündlich im Uhrzeigersinn. (Anlage 4 / Anlage 5). Für alle v.g. Fahrten im Uhrzeigersinn bestehen bei einer Rückfahrt vom Freizeitpark zu den Ortsteilen Ofden, Kellersberg und Ost lange Fahrzeiten und ggf. ist ein Umsteigen am Annapark erforderlich. Auf diesen Nachteil bezieht sich der Antrag der Grüne-Fraktion. 

Im Ergebnis einer Abstimmung mit der ASEAG werden die nachstehenden   sungsmöglichkeiten aufgezeigt:

 

a)        Einige ausgewählte Spätfahrten der ringförmig verlaufenden Linie AL3

      werden in ihrer Fahrtrichtung geändert.

- Vorschlag:  Mo Fr   19:30 Uhr, 20:30 Uhr, 21:30 Uhr und 22:30 Uhr

   Sa  15:00 Uhr, 19:00 Uhr und 21:00 Uhr

   So  15:00 Uhr, 17:00 Uhr und 19:00 Uhr

- Eine Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich im Herbst 2022 möglich.

- Vorteile:  - Die Lösung erfolgt kostenneutral.

- Kurze Fahrwege für Fahrgäste, die zeitlich flexibel sind.

- Nachteile:    - Längere Wege für andere Fahrbeziehungen, z.B. Annapark

  Kellersberg, Kellersberg Ofden oder Ofden - Annapark.

           - Aufhebung der bestehenden, übersichtlichen Fahrplanstruktur

    

b) Jede zweite Fahrt der ringförmig verlaufenden Linie AL3 wird in ihrer

Fahrtrichtung geändert.

- Eine Umsetzung der Maßnahme ist im Herbst 2022 möglich.

- Vorteile:  - Die Lösung erfolgt kostenneutral.

- Kurze Fahrwege für Fahrgäste, die zeitlich flexibel sind.

- Nachteile:  - Längere Wege für andere Fahrbeziehungen, z.B. Annapark

  Kellersberg, Kellersberg Ofden oder Ofden - Annapark.

          

 

c) Angebotserweiterung durch einige zutzliche Fahrten der ringförmig verlaufenden Linie AL3,  die gegen den Uhrzeigersinn verkehren.

- Grundsätzlich ist eine Umsetzung der Maßnahme im Juni 2023 möglich. Voraussetzung ist, dass die verkehrsunternehmerischen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden können. Eine diesbezüglich abschließende Klärung war bis Fertigstellung der Sitzungsvorlage leider nicht möglich, kann jedoch für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung in Aussicht gestellt werden. 

- Vorteil: - Zusätzliches Fahrplanangebot, d.h. keine Nachteile für die

  bisherigen ÖV-Nutzer

- Nachteil: - Zusätzliche Kosten

 

 

Alle v.g. Lösungsvorschläge sind mit Vor- und Nachteilen behaftet. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorteile einer Fahrtrichtungsänderung gemäß den Lösungen a) und b) insbesondere der Relation Ofden Kellersberg -  Annapark zu Gute kommen. Im Gegenzug müssen Fahrgäste, die bisher eine kurze Verbindung haben, bei fahrtrichtungsgeänderten Fahrten längere Wege in Kauf nehmen oder eine andere Abfahrzeit wählen; beispielsweise die Relation Annapark Kellersberg, Kellersberg Ofden oder Ofden - Annapark.

 

 

 

 

3) Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen dem Businesspark Alsdorf- Hoengen und der Innenstadt

 

 

Die Erschließung  des Businesspark Alsdorf-Hoengen (BPA) erfolgt über die Buslinien 11 und 220. Eine Direktverbindung zur Alsdorfer Innenstadt besteht nicht; es ist ein einmaliges Umsteigen am Zentralen Umsteigepunkt Mariadorf Dreieck auf die Linie 28 oder am Bahnhaltepunkt Poststraße auf die Euregiobahnlinie RB 20 erforderlich. Somit ist für den BPA ein ÖPNV-Angebot gegeben, welches dem für zahlreiche Quell-Zielbeziehungen im Stadtgebiet entspricht. Perspektivisch ist die Erschließung mit der Euregiobahn Alsdorf Siersdorf Baesweiler mit einem Haltepunkt am nördlichen Rand des BPA vorgesehen.

 

Das bestehende Fahrplankonzept der Buslinien 11 und 220 basiert auf einer umfangreichen Betriebsbefragung im Jahr 2017. Im Zuge dessen erfolgten Fahrplananpassungen und eine Ausweisung zusätzlicher Haltestellen innerhalb des BPA.

 

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der BPA vor, eine erneute Betriebsbefragung durchzuführen und in Abhängigkeit vom Ergebnis einer aktuellen Bedarfsanalyse dem Ausschuss für Stadtentwicklung einen Vorschlag für ein modifiziertes Fahrplankonzept für den Bereich zu unterbreiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die Städteregion Aachen ist Aufgabenträger für den kommunalen straßengebundenen Verkehr (Öffentlicher Straßenpersonenverkehr, ÖSPV).

 

Über die Einführung neuer / Änderung bestehender Buslinien entscheidet die Zweckverbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Eine Vorberatung findet im regionalen Beirat des AVV statt.

 

Nach der Fassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion  Aachen und den städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV bedarf die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Linien innerhalb der Städteregion Aachen des Einvernehmens der einfachen Mehrheit der von diesen Linien bedienten Städte/Gemeinden.

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Nach der Fassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion  Aachen und den städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV erfolgt die Finanzierung der nicht gedeckten Kosten aus dem AVV-Verbundverkehr über eine differenzierte Städteregionsumlage nach einem vorgegebenen Schlüsselungsverfahren. Im vorliegenden Fall haben die Taktverdichtungen eine Anhebung der städteregionalen ÖPNV-Zuweisung der betroffenen Städte zur Folge.

Derzeit bestehen im Haushalt der Stadt keine Einsparmöglichkeiten, um eine Deckung der Mehrbelastungen zu erlangen; dies gilt für alle Fahrplanänderungen mit finanziellen Auswirkungen:

 

Linie 51; Vorschlag 15 min-Takt Alsdorf Baesweiler

Mehrbelastung für die Stadt Alsdorf durch die städteregionale Verbandsumlage

= 11.000.-€/Jahr

Dieser Wert basiert auf Daten der Verbandsumlage aus dem Jahr 2021. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen (Ukrainekrise) ist eine gesicherte Prognoseberechnung derzeit nicht möglich; es ist von einer entsprechenden Kostensteigerung auszugehen.

 

 

Linie AL 3/Freizeitpark Ofden; Lösung c) = Angebotserweiterung durch einige zusätzliche Fahrten

Eine Prüfung der Umsetzbarkeit/Verfügbarkeit der erforderlichen Beförderungs-kapazitäten und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen steht noch aus.

 

 

ÖPNV-Erschließung Business-Park Alsdorf-Hoengen   

Eine Prüfung von Fahrplananpassungen aufgrund von Betriebsbefragungen im BPA und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen steht noch aus. 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Durch einen verstärkten Ausbau des ÖPNV wird ein vermehrter Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf emissionsarme Verkehrsmittel erwartet.

Die Linie 51 hat mitunter die höchste Verkehrsnachfrage im Regionalverkehr innerhalb des AVV und ist ein bedeutender Baustein im Rahmen eines modernen Mobilitätsmanagements, welches zum Ziel hat mehrere Verkehrsarten (Auto, Bus, Bahn, Euregiobahn, Regio-Tram, Rad, E-Bike/E-Roller) möglichst flexibel zu verknüpfen. In dem hierzu anstehenden Entwicklungsprozess ist eine Taktverdichtung auf der Linie 51 perspektivisch von Bedeutung.   

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.05.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen