Beschlussvorlage - 2022/0186/A12
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW hier: Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Rat und Verfassung
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 II 1 GO NRW in Höhe von 87.500,- € im Bereich Pauschalentschädigung, Sitzungsgelder, Verdienstausfall etc. (Sachkonto 549200, Kostenträger 01-01-01, Kostenstelle 1112) zu.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Für den Haushalt 2022 wurden für den Bereich Pauschalentschädigung, Sitzungsgelder, Verdienstausfall etc. insgesamt 272.000,- € eingeplant.
Am 13.12.2021 wurde die 5. Änderung der Entschädigungsverordnung bekanntgegeben. Diese trat zum 01.01.2022 in Kraft.
Wesentliche Änderungen ergaben sich in folgenden Bereichen:
- Erhöhung der pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung an Ratsmitglieder von vorher 313,- € auf nun 420,- €, mithin ca. 35 % Steigerung, und
- Erhöhung der Sitzungsgelder für Sachkundige von vorher 27,30 € je Sitzung auf nun 45,- € je Sitzung, mithin ca. 65 % Steigerung.
Hiervon betroffen sind auch die zusätzlichen monatlichen Aufwandsentschädigungen für (stellvertretende) Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Bürgermeister und Ausschussvorsitzende.
Insgesamt werden somit auf Grundlage der aktuellen Entschädigungsverordnung in Verbindung mit der derzeit gültigen Hauptsatzung der Stadt Alsdorf für das Jahr 2022 voraussichtlich 87.500,- € zusätzlich auf dem vorgenannten Konto benötigt.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Nach § 4 II lit. a) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Ausgaben entstehen beim Konto 549200, Kostenträger 01-01-01, Kostenstelle 1112 – im Bereich Pauschalentschädigung, Sitzungsgelder, Verdienstausfall etc.
Haushaltsansatz 2022: 272.000,- €
Überschreitung insgesamt gem. § 83 GO NRW: 87.500,- €
Diese Mehraufwendungen können durch Minderaufwendungen bei der Städteregionsumlage (Sachkonto 537300, Kostenträger 16-01-01, Kostenstelle 0300) gedeckt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
