Beschlussvorlage - 2022/0244/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW; hier: Umbauarbeiten Grundschule Schaufenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.06.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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23.06.2022
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Ratsbeschluss vom 21.09.2021 (Vorlage 2021(0309/A40) wurde im Rahmen der Handlungsaufträge an die Verwaltung zur Umsetzung des Schulentwicklungsplanes 2020/2021 bis 2025/2026 unter anderem entschieden, zur Überbrückung von Bedarfsspitzen in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 an der GGS Alsdorf-Schaufenberg je zwei Mehrklassen zu schaffen.
Mittlerweile sind die Grundlagenermittlungen abgeschlossen, so dass im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH mit der Umsetzung dieser Maßnahmen beauftragt werden kann (vergl. Vorlage 2022/0243/A60). Hierzu sind jedoch zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von ca. 390.000 € überplanmäßig bereitzustellen.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € sind gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Im Haushaltsplan stehen für diese Maßnahme insgesamt 1.000.000 € zur Verfügung, die sich hälftig auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 verteilen. Zur Sicherstellung der Finanzierung werden gemäß Kostenschätzung der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH vom 01.06.2022 jedoch ca. 1.390.000 € benötigt.
Eine Deckung kann aus dem Budget für den Neubau der Kindertagesstätte auf dem ehemaligen Viktoriasportplatz erfolgen. Für diese Maßnahme sieht der Haushaltsplan insgesamt 5.500.000 € vor, die sich auf die Haushaltsjahre 2022 (500.000 €) und 2023 (5.000.000 €) verteilen. Gemäß Kostenschätzung der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH vom 02.06.2022 werden für diese Maßnahme jedoch voraussichtlich ca. 4.985.000 € benötigt. Hinzu kommen noch ca. 95.000 € für die Herstellung der Zufahrtsstraße und Parkplätze. So dass sich die Gesamtkosten voraussichtlich auf ca. 5.080.000 € belaufen werden. Insgesamt stehen daher 420.000 € zur Deckung der voraussichtlichen Mehrkosten für diese Maßnahme bereit. (vergl. Vorlage 2022/0244/A60).
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
