Beschlussvorlage - 2022/0246/A12
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 18 gem. § 60 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO NRW); hier: Teilnahme von Ratsmitgliedern am Gemeindekongress 2022/23.Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW am 14.06.2022 in Düsseldorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Rat und Verfassung
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss des Rates der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 18 vom 09.06.2022 (Anlage 2) zur Teilnahme an dem Gemeindekongress 2022 / 23. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 14.06.2022 in Düsseldorf.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 02.05.2022 erfolgte seitens des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen die Einladung zum Gemeindekongress 2022/23. Mitgliederversammlung am 14.06.2022 in Düsseldorf. Herr Stv. Manfred Held, Herr Stv. Konrad Krämer, Herr Stv. Florian-Paul Weyand und Frau Stv. Janine Ivancic äußerten den Wunsch, daran teilzunehmen.
Begründung der Dringlichkeit:
Da der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf zuletzt am 05.05.2022 tagte, und zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand, wer an der o. g. Veranstaltung teilnehmen wird, musste die Entscheidung in Form eines Dringlichkeitsverfahrens gem. § 60 Abs. 3 GO NRW getroffen werden.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 01.05.2008 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufenen Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.
Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. (§ 60 Abs. 3 GO NRW)
Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Hauptausschuss des Rates der Stadt in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.018,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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139,2 kB
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