Beschlussvorlage - 2009/0007-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Fragestunde für Einwohner der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 - Rat und Verwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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27.10.2009
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Sachverhalt
Nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung
ist in die Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner
aufzunehmen. In dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden
öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt ist, hat jeder Einwohner der Stadt das
Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates der Stadt
zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt, in den
Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche Zuständigkeit, beziehen.
Jeder Einwohner kann zu einem
Thema nur je eine Frage und eine Zusatzfrage stellen.
Ist eine sofortige Beantwortung
nicht möglich, kann die Antwort dem Fragesteller innerhalb von drei Wochen auf
schriftlichem Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis
8 geregelt.
Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt dies auch für
die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt.
